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Wie kann ich unseren Familiennamen ändern?

20. Juni 2007 16:42 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Sehr geehrte Damen und Herren,

zuerst zur Ausgangssituation: seit 2 Jahren bin ich mit meiner Frau verheiratet. Bei dieser Hochzeit haben sich meine Frau und ich für meinen Namen als Familiennamen entschieden - meine Frau hat einen Doppelnamen angenommen.

Vor drei Jahren kam unser erstes gemeinsames Kind zur Welt, dass vor der Hochzeit den Nachnamen meiner Frau und nach der Hochzeit meinen Nachnamen als Familiennamen angenommen hat.
Vor ca. 8 Monaten kam unser zweites Kind auf die Welt, das nun natürlich auch "meinen" Familiennamen hat.

Nun zum Problem: Meine Frau hatte von Anfang an Probleme damit, dass Sie einen neuen Namen hat der sich vom Nachnamen der Kinder unterscheidet. Diese Situation hat sich in den letzten Monaten sogar nochmals verschärft.
Sie kann sich mit dem neuen Namen einfach nicht identifizieren!

Für mich wäre eine Änderung des Familiennamens kein Problem – ich könnte mich damit abfinden. Ich würde nach dieser Änderung einen Doppelnamen annehmen. Auch würde mich nicht stören, dass ich einen anderen Namen hätte wie die Kinder.

Unsere Frage nun:
Wie erreichen wir, dass unser Familiennamen geändert wird?
Wen sprechen wir an und mit welchen Kosten müssen wir dann rechnen?

Danke für die Hilfe im Voraus.

20. Juni 2007 | 18:52

Antwort

von


(19)
Salierring 43
50677 Köln
Tel: 0221 - 294 262 60
Web: https://www.rechtsanwalt-aminyan.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes wie folgt:

1.) Eine Namensänderung ist bei Vorliegen von wichtigen Gründen möglich, z.B. wenn es sich um anstößige Namen handelt. Dadurch sollen im Einzelfall erhebliche Unzuträglichkeiten bei der Führung des vorhandenen Namens beseitigt werden.
Allerdings vermute ich anhand Ihrer Ausführungen, dass der aktuelle Nachname einfach nicht gefällt. Das dürfte kein ausreichender wichtiger Grund sein.

2.) Der Ansprechpartner ist das zuständige Standesamt an Ihrem Wohnort. Die Gebühren werden nach dem Verwaltungsaufwand berechnet und können bis zu 1.000 EUR pro Person betragen.

Ich hoffe Ihnen eine hilfreiche erste Orientierung ermöglicht zu haben. Bei Bedarf können Sie gerne die kostenfreie Nachfragefunktion nutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Aminyan
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

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