Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Zunächst wäre zu klären, um was für eine Reise es sich handelt. Die Rechtsprechung urteilt sehr uneinheitlich, ob die Zustimmung des anderen Elternteils erforderlich ist. Bei Reisen ins Ausland wird eher angenommen, dass es sich um eine Entscheidung von erheblicher Tragweite handelt, bei Reisen innerhalb von Deutschland handelt es sich im Regelfall um eine Angelegenheit des täglichen Lebens, so dass der andere Elternteil nicht mitentscheiden muss. Das sind aber nur Anhaltspunkte.
Eine zweite Frage - selbst wenn Ihre Frau Ihre Zustimmung benötigt hätte - ist aber, ob Sie gute Gründe für eine Verweigerung hätten. Wenn Ihre Frau beispielsweise einen zweiwöchigen Urlaub im Ausland ohne besondere Gefahren für das Kind plant, wäre Ihre Zustimmung unter Umständen erforderlich. Wenn Sie diese aber ohne gute Gründe verweigern, kann Ihre Frau Ihre Zustimmung durch das Familiengericht ersetzen lassen. Das Zustimmungserfordernis gibt dem anderen Elternteil nicht das Recht, den Urlaub einfach zu verhindern, es geht um das Kindeswohlinteresse. Bei einer normalen Reise in ein ungefährliches Gebiet mit einem Elternteil ist die Zustimmung in aller Regel geboten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
- Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-
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Diese Antwort ist vom 09.03.2019 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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