Sehr geehrter Rechtssuchender,
im Familienrecht gilt der Grundsatz, dass die Höhe des zu zahlenden Unterhaltes von der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen und dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten abhängt. Anknüpfungspunkt ist dabei das Einkommen des Unterhaltsverpflichteten, in diesem Fall Ihr Einkommen.
Zum Einkommen zählen auch Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Zuschläge, Spesen, etc. Von dem Nettoeinkommen ist pauschal ein Abzug in Höhe von 5 % (bzw. mindestens 50,00 Euro und maximal 150,00 Euro) vorzunehmen für die sogenannten berufsbedingten Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, etc). Soweit Sie ansprechen, dass noch "verschiedene Sachen" zu bezahlen sind, können diese, soweit es sich dabei um ehebedingte Schulden handelt ("Gemeinsame Schulden"), ebelfalls in Abzug gebracht werden.
Damit Ihnen nicht nur "300,00 EURO zum Leben bleiben", gibt es verschiedene Selbstbehaltbeträge. Wenn der Unterhaltspflichtige arbeitet beträgt der Selbstbehalt 840,00 €, wenn er nicht arbeitet 730,00 € und gegenüber volljährigen Kindern 1.000,00 €.
Eine genaue Berechnung dessen, was auf Sie zukommt, ist auf diesem Wege leider nicht möglich, da es hierzu einer genauen Ermittlung Ihres Einkommen sowie der möglichen Abzüge bedarf. Hierzu sollten Sie einen Anwalt zu einem persönlichen Beratungsgespräch ausuchen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver R. Klein
Rechtsanwalt
- Jetzt Frage stellen
- So funktioniert es
-
Topthemen
- Alle Rechtsgebiete
- Anwaltsrecht & Gebührenrecht & Verfahrensrecht
- Arbeitsrecht
- Ärger und Probleme mit Firmen
- Ausländerrecht
- Baurecht & Architektenrecht
- Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Familienrecht
- Generelle Themen
- Gesellschaftsrecht
- Grundrechte
- Hauskauf & Immobilien & Grundstücke
- Inkasso & Mahnungen
- Insolvenzrecht
- Internationales Recht
- Internetauktionen
- Internetrecht & Computerrecht
- Kaufrecht
- Kredite
- Medienrecht
- Medizinrecht
- Mietrecht & Wohnungseigentum
- Nachbarschaftsrecht
- Reiserecht
- Schadensersatz
- Schule & Hochschule & Prüfungen
- Sozialrecht
- Sozialversicherungsrecht
- Steuerrecht
- Strafrecht
- Tierrecht & Tierkaufrecht
- Transportrecht & Speditionsrecht
- Urheberrecht & Markenrecht & Patentrecht
- Vereinsrecht
- Verkehrsrecht
- Versicherungsrecht & Privatversicherungsrecht
- Vertragsrecht
- Verwaltungsrecht
- Wirtschaftsrecht & Bankrecht & Wettbewerbsrecht
- Zwangsvollstreckung & Zwangsversteigerung
- Anwälte