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Wie erfahre ich wenn mein Vater stirbt? (unehelich geboren)

12. Mai 2016 17:53 |
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Erbrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Bin ich als anerkanntes Kind meines Vaters, gesetzlicher Erbe nach seinem Tod - unabhängig davon, ob zu Lebzeiten Kontakt bestand oder nicht und wie erfahre ich von dem Tod?

Ja. Grundsätzlich nimmt das Nachlassgericht eine Aufklärungspflicht wahr und schreibt die jeweiligen Erben direkt an. Um sicherzustellen, dass ich über den Tod meines Vaters informiert werde, kann ich dem Nachlassgericht meine aktuelle Anschrift mitteilen. Falls ich keine aktuelle Adresse meines Vaters habe, kann ich über eine Einwohnermeldeamtsanfrage mit Hilfe einer alten Adresse die neue herausfinden.

Ich bin 1974 unehelich geboren, die Vaterschaft wurde vor dem Amtsgericht von meinem Vater anerkannt und ich habe auch bis zum Ende meiner Ausbildung Unterhalt von ihm erhalten. Kontakt bestand bisher zu ihm nicht, da er dies ablehnt. Er selbst hat kurz nach meiner Geburt geheiratet und 2 weitere Töchter mit seiner Ehefrau gezeugt.

Meine "ältere" Halbschwester hat vor einigen Jahren Kontakt zu mir aufgenommen von daher weiß ich das Erbe vorhanden ist in Form von abgezahlten Immobilien. Leider ist auch dieser Kontakt auf Druck des gemeinsamen Vaters wieder abgebrochen.

Meine Frage ist nun, wie ich erfahre wenn mein Vater irgendwann verstirbt. Die Frage kam auf, weil mein Halbbruder (Kind aus der Ehe meiner Mutter) vor 2 Jahren gestorben ist und ich hatte aufgrund seiner hohen Schulden vor dem Amtsgericht das Erbe ausgeschlagen. Dort war überhaupt nicht bekannt, dass er eine eheliche Tochter hat.

Wenn ich das Gericht nicht darüber informiert hätte, dann hätten sie es wohl nicht erfahren. Mein Vater ist jetzt wohl etwas über 60 Jahre alt, wie kann ich sicherstellen, von seinem Tod irgendwann zu erfahren und wie kann ich in dem Fall das Erbe einsehen?

Vielen Dank und Gruß

12. Mai 2016 | 19:08

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

grundsätzlich nimmt das Nachlassgericht eine Aufklärungspflicht wahr, nach der die jeweiligen Erben direkt angeschrieben werden.
Falls dies nicht passieren sollte, könnten Sie von sich aus dem Nachlassgericht Ihre Anschrift mitteilen.
Falls Sie keine aktuelle Adresse haben sollte, könnte man mit Hilfe einer alten Adresse auch die neue herausfinden über eine Einwohnermeldeamtsanfrage.
So können Sie dann sicherstellen, dass Sie auch informiert werden.

Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und sich meine Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.

Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


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