Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
1. Bis wann sollte ich auf Post warten, bevor ich weitere Schritte angehe?
Da nach § 1944 BGB
die Frist für die Ausschlagung des Erbes nur 6 Wochen läuft, sollten Sie gar nicht warten, sondern selbst schon aktiv werden.
Diese Frist begann zu laufen, als Sie Kenntnis von dem Versterben des Vaters erlangt haben.
Daher haben Sie ab 25.08.2010 sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschlagen – wenn Sie sich denn dafür entscheiden.
Rein rechtlich steht Ihnen ein gesetzliches Erbrecht zu. Hat Sie der Vater durch Testament quasi enterbt, steht Ihnen der Pflichtteil zu, der dann gesondert bei den Erben geltend gemacht werden müsste.
2. Sollte es zu keiner Kontaktaufnahme seitens der Hinterbliebenen kommen, welche Schritte sind einzuleiten?
Soweit Sie Daten der anderen Hinterbliebenen des Vaters haben, wenden Sie sich unverzüglich an diese.
Weiterhin wird Ihnen das Nachlassgericht am Amtsgericht am Wohnort des Vaters Auskunft darüber geben, inwieweit Ihnen ein Erbrecht zusteht.
3. Laufe ich Gefahr, evtl. auch Schulden zu erben?
Das wird sich dann anhand der Auskünfte zeigen. Sollte das Erbe aus Schulden bestehen und Sie ein Erbrecht haben, sollten Sie ausschlagen.
Daher ist es wichtig, dass Sie sofort mit der Einholung der Informationen beginnen.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Schwerin,
bekomme ich beim Nachlassgeriht ausführliche Information zur Höhe des Erbes oder sollte ich direkt einen Anwalt beauftragen dies in Erfahrung zu bringen? Ich würde nur sehr ungern direkten Kontakt mit den Hinterbliebenen aufnehmen bzw käme ein persönlicher Kontakt für mich nicht in Frage.
MfG
S.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Das Nachlassgericht kann nur Auskunft über das Erbrecht an sich geben, aber nicht unbedingt über die Höhe.
Dazu müsste schon Kontakt mit den Erben aufgenommen werden.
Wenn Sie keinen direkten Kontakt wollen, ist es wohl ratsam, einen Anwalt zu beauftragen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt