Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
Das Problem liegt leider darin, dass Sie den Vertrag nicht als Verbraucher, sondern zu gewerblichen Zwecken geschlossen haben. Dies führt leider dazu, dass Sie dem Grunde nach kein Widerrufsrecht haben.
Dabei spielt es leider auch keine Rolle, ob Sie die Wohnung im Haupt- oder im Nebengewerbe vermieten. Hintergrund dieser Regelung ist, dass der Verbraucher, also derjenige, der Verträge zu rein privaten Zwecken abschließt, davor geschützt wird, dass seine geschäftliche Unerfahrenheit ausgenutzt wird. Dies ist bei Ihnen leider nicht der Fall, da Sie die Ferienwohnung als Erwerbsquelle vermieten.
Ich bedaure, Ihnen keine für Sie positivere Antwort übermitteln zu können.
Selbstverständlich rate ich Ihnen dazu, den Vertrag nochmals genau zu prüfen und zur Sicherheit sofort zu dem nächst möglichen Zeitpunkt zu kündigen.
Ich hoffe, Ihnen in der Sache weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Zimmlinghaus
Rechtsanwalt
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