Sehr geehrte Fragestellerin, sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich - die Richtigkeit Ihrer Angaben vorausgesetzt - anhand der von Ihnen gemachten Angaben gerne wie folgt summarisch beantworten möchte:
Ihre Annahme, Ärzte dürften auf ihrer Website weder Referenzen noch Empfehlungen angeben, ist in dieser verallgemeinerten Darstellung nicht ganz richtig. Das ärztliche Werberecht ist in den vergangenen Jahren deutlich liberalisiert worden und erlaubt auch Ärzten werbende Aussagen in einigem Umfang.
Die Musterberufsordnung der Ärzte (MBO) enthält in § 27 eine entsprechende Regelung. Danach sind dem Arzt sachliche berufsbezogene Informationen gestattet. Wann eine Information sachlich und berufsbezogen ist, wird immer eine Frage des Einzelfalles sein. Berufswidrig ist insbesondere eine anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.
Bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt müssen Sie jedoch bedenken, dass die Abgabe von Bewertungen durch Dritte keine Werbung des Arztes darstellen dürfte. Hier gibt nämlich die Bewertung der behandelte Patient ab. Er allein gibt der Bewertungen den Charakter einer sachlichen Aussage, eines werbenden Lobs oder einer reinen Meinungsäußerung. Der Arzt selber hat hierauf keinen Einfluss. An dieser Betrachtung ändert sich meines Erachtens auch nicht viel, wenn man bedenkt, dass es dem Arzt freisteht, diese Bewertungen zu verbergen oder öffentlich zu halten (man ihm also zum Vorwurf machen könnte, er werbe, indem er die Bewertungen veröffentliche). Denn dann dürfte es als sachlich und berufsbezogen anzusehen sein, wenn der Arzt die subjektive Meinung seiner Patienten als Ausdruck der Kundenzufriedenheit darstellt, ohne diese Bewertungen seinerseits durch eigene Kommentare zu verstärken (und damit wieder als unsachlich darzustellen).
Insoweit dürfte die von Ihnen geschilderte Praxis der Veröffentlichung abgegebener Patientenbewertungen berufsrechtlich grundsätzlich zulässig sein.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Sofern Sie eine abschließende Beurteilung Ihres Sachverhaltes wünschen, empfehle ich, einen auf Medizinrecht spezialisierten Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zu kontaktieren und die Sachlage mit diesem konkret zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass bei dieser Vorgehensweise weitere Kosten für die Beratung anfallen.
Gerne bin ich auch bereit, die weitere Vertretung und Beratung in der Angelegenheit für Sie zu übernehmen. Sie können mich gerne für eine weitere Beauftragung kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
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