Sehr geehrte Fragestellerin,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich ausschließlich auf der Grundlage des von Ihnen ge-schilderten Sachverhalts beantworte.
Zunächst wäre hilfreich zu wissen, mit welcher Begründung Ihre Krankenversicherung die hälftige Erstattung der Operationskosten ablehnt. Erst dann können die Erfolgsaussichten der Klage resp. deren Abwehr beurteilt werden:
Als Gründe könnten u.a. in Frage kommen: das konkrete Risiko ist nicht versichert, es besteht versicherungsvertraglich kein höherer Erstattungsanspruch, die Honorarrechnung des Arztes könnte zu beanstanden sein.
Sie sind der Vertragspartner des Arztes. Insoweit ist es folgerichtig, dass er den Anspruch Ihnen gegenüber geltend macht.
Wenn Sie auf diesen Arzt unbedingt angewiesen sind und seine Honorarrechnung korrekt ist, können Sie die Rechnung in voller Höhe gegenüber dem Arzt begleichen. Dann haben Sie auf "dieser Seite Ruhe". Auf der anderen Seite können Sie dann Ihre Krankenversicherung in Anspruch nehmen bzw. bei ungerechtfertigter Zahlungsverweigerung auch auf Erstattung der Operationskosten verklagen. Da Sie, wie Sie selbst sagen, Rechtsschutz genießen, tragen Sie zumindest kein Kostenrisiko. Alternativ hierzu könnten Sie, wenn Ihnen die Klageschrift des Arztes zugestellt wurde, der Krankenversicherung den Streit verkünden. Dies erfolgt durch eine sog. Streitverkündungsschrift. Hier müssen Sie den Grund der Streitverkündung und die Lage des Rechtsstreits angeben. Der Schriftsatz ist der Krankenversicherung zuzustellen. Ihr Gegner, also der Arzt, muss eine Abschrift erhalten. Welches der richtige Zeitpunkt ist und ob eine Streitverkündung überhaupt sinnvoll ist, lässt sich frühesten nach Erhalt der Klagebegründung beurteilen. Die Streitverkündung kann bis zu rechtskräftigen Entscheidung des Rechtsstreits erfolgen. Da der Gegenstandswert € 5.000,00 nicht übersteigt, müssen Sie keinen Rechtsanwalt beauftragen. Ob es nicht doch sinnvoll wäre, sollten Sie sich überlegen.
Ich hoffe, Ihnen mit meinen Ausführungen eine erste rechtliche Orientierung geben zu haben.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine abschließende rechtliche Bewertung Ihres Problems die Kenntnis des vollständigen Sachverhaltes und sämtlicher vorliegender Unterlagen erfordert. Im Rahmen dieses Forums können die Ausführungen nur eine erste anwaltliche Einschätzung darstellen.
Sie sollten in Erwägung ziehen, eine/n Rechtsanwältin/Rechts-anwalt Ihres Vertrauens zu beauftragen, sofern Sie eine abschließende Beurteilung erhalten möchten. Bitten beachten Sie aber, dass dabei weitere Kosten anfallen können.
Gerne stehe auch ich Ihnen bei der weiteren Durchsetzung Ihrer Interessen zur Verfügung. Sollten Sie dies wünschen, können Sie sich jederzeit gerne mit mir in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
(Winkler)
Rechtsanwalt