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Wenn ich nach der Scheidung aus der Haftung für eine Immobilie raus will, wie muss ich das machen?

13. Mai 2007 22:20 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Guten Tag an das Team,

nach langer Zeit habe ich wieder einmal eine Frage.

Ich habe mich Januar 2006 von meinem Mann getrennt. Ich habe, neben 3 weiteren Personen der Familie, für ein Baudarlehen unterschrieben. Im Zuge der Formalitäten/Auskünfte etc. für die Trennung musste ich mit Erschrecken feststellen, das ich diese Immobilie gar nicht besitze. Ich wurde im Grundbuch namentlich gar nicht mit erwähnt. Habe aber jahrelang für dieses Darlehen mit abbezahlt.

Nun plane ich mein Leben neu. Nach Hartz IV und keinerlei Reseven, mit einem nur befristeten Job, als alleinerziehende Mutter die nun in einer kleinen Mietwohnung lebt, weiss Gott nicht einfach.

Ich will nun so schnell wie möglich aus dieser Haftung herausgenommen werden. Von seiten der Bank bzw. meines Mannes.
Ich will schuldenmäßig aus diesem Dilemma heraus. Denn das Haus gehört mir schließlich auch gar nicht.

Die Scheidung wird in einigen Wochen sein und der Zugewinn wird gerade errechnet und auch der Versorungsausgleich ist soweit in Bearbeitung. Ebenso wird die Hausrataufteilung anwaltlich geklärt.


Hier die Frage:

Wenn ich aus der Haftung raus will, wie muss ich das machen? Was muss ich machen? Was bzw. an wen wende ich mich damit? Wen muss ich anschreiben und wie?

Bitte helfen Sie mir bei der Beantwortung meiner Fragen.
Vielen Dank im voraus.

14. Mai 2007 | 00:03

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte.

Der Darlehensvertrag (Bürgschaft?) mit der Bank hat weiterhin Bestand, auch wenn Sie nicht Eigentümer des Hauses sind und von Ihrem Mann geschieden werden.

Eine Haftungsfreistellung seitens der Bank wird sehr schwierig werden, da die Bank ohne Not bzw. ohne Veranlassung nicht auf einen weiteren Schuldner verzichten wird, unabhängig von den Einkommensverhältnissen.

Eine Haftungsfreistellung können Sie allenfalls erlangen, wenn die Immobilie mindestens zu dem Preis veräußert wird, der sich in etwas mit dem noch offen Saldo des Darlehensvertrages deckt.

Eine weitere Möglichkeit besteht bei einer Umschuldung bzw. Umfinanzierung der Immobilie, wenn Sie den neuen Darlehensvertrag nicht unterschreiben.

Zum jetzigen Zeitpunkt aus der Haftung gegenüber der Bank herauszukommen halte ich für wenig wahrscheinlich.

Eine Haftung hinsichtlich des Darlehensvertrages gegenüber Ihrem Mann sehe ich nicht. Im übrigen wird ein entsprechender Ausgleich über den Zugewinn- und Versorgungsausgleich erfolgen.

Ich bedaure Ihnen keine bessere Nachricht geben zu können und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung gerne zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

RA Schröter


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

Rückfrage vom Fragesteller 14. Mai 2007 | 07:49

Guten Morgen und vielen dank für Ihre Antwort.

Nun würde ich allerdings doch gerne bei der Bank schriftlich eine Haftungsfreistellung erwirken/anfragen. Sollte ich meinen Mann und die restl. Personen damit einbeziehen bzw. ihn/diese bitten, mir ein Schriftstück zu unterzeichnen, aus dem hervorgeht, das auch sie um eine Haftungsentlassung bei der Bank für mich bitten? Würde das die Sache eher zum Erfolg bringen?

Was passiert, wenn mein Mann, der das Darlehen z.Zt. tilgt, nicht mehr zahlungsfähig ist? Tritt die Bank dann an mich heran? Ich kann allerdings in keinem Fall die Darlehntilgung übernehmen. Wenn ich nicht zahle, was passiert dann?

Ich plane nun eine eigene Immobilie zu erwerben. Wenn mein Mann, wie bis dato auch (es ist sein Elternhaus und er wird alles daran setzen dieses Haus zu halten) das Darlehn tilgt, könnte ich bei einer anderen Bank dann überhaupt ein neues Darlehn aufnehmen bzw. würde ich es überhaupt bekommen? Ich könnte ja nachweisen, das das vorhandene D. von drei weiteren Personen weiterhin regelmäßig getilgt wird.

Mir wurde gesagt, das ich aufgrund meiner Situatuion anders hafte (Innen-/Aussenverhälntnis ?). Stimmt das? Wie wirkt sich das für mich aus?

Vielen lieben Dank für Nachricht.

Ergänzung vom Anwalt 15. Mai 2007 | 23:33

Sehr geehrte Ratsuchende,

sicherlich ist es hilfreich, wenn die anderen Darlehensnehmer Sie im Innenverhältnis von der Haftung freistellen. Allerdings sehe ich wenig Aussichten mit einem entsprechenden Schreiben eine Haftungsfreistellung auch gegenüber der Bank zu erreichen. Möglicherweise könnten Sie auf Ihre derzeitige finanzielle Situation hinweisen und um eine entsprechende Freistellung bei der Bank bitten. Ob dies Erfolg hat vermag ich allerdings nicht zu berurteilen. Sicherlich kann es nichts schaden sich über den Stand des Darlehens zu informieren.

Soweit Ihr Mann seiner Zahlungspflicht nicht mehr nachkommt, wird sich die Bank an die übrigen Darlehensnehmer halten bzw. die Immobilie verwerten, entweder mittels Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung. Soweit hier ein Restbetrag nach Verwertung der Immobilie verbleibt tritt die Bank an die Darlehensnehmer heran, was Sie aber auch schon vor der Verwertung der Immobilie tun kann. Dabei sucht Sie sich erfahrungsgemäß den solventesten Darlehensnehmer aus.

Soweit die Bank an Sie herantritt und Sie können die geforderte Summe nicht begleichen, wird sich die Bank im Klagewege ein Urteil erstreiten, um dann die Vollstreckung zu betreiben. Dies aber nur dann, wenn nach Verwertung der Immobilie noch eine Restforderung aus dem Darlehen verbleibt.

Hinsichtlich des Erwerbes der Immobilie sollten Sie dies erst in Angriff nehmen, wenn die Situation bezüglich der Immobilie Ihres Mannes bereinigt ist, da wenn die Bank gegen Sie ein Urteil erstreitet dann in die erworbene Immobilie rein vollstrecken könnte.

Ich hoffe Ihre Nachfrage beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne für eine weitere Beratung zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

RA Schröter

ANTWORT VON

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