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Wem gehört das Auto

12. April 2010 22:20 |
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Familienrecht


Meine Mutter bietet mir als Erbteil meines verstorbenen Vaters dessen Auto im Wert von ca. 30.000 Euro an. Das Auto würde auf meinen Namen zugelassen werden.
Meine Frage ist kann meine Frau im Fall einer Trennung/Scheidung die Hälfte des Wertes für sich beanspruchen?
Wir sind noch verheiratet und nicht getrennt, leben in Gütergemeinschaft in einer gemeinsamen Wohnung.
Falls meine Frau einen Anspruch hat, besteht die Möglichkeit diesen auszuschließen?

Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der Gütergemeinschaft kann jeder Ehegatte verlangen, dass der während der Ehe erzielte Zugewinn ausgeglichen wird. Der Zugwinn ist die Differenz zwischen Anfangsvermögen und Endvermögen. Erwerben Sie während der Ehe Eigentum, so können Sie es im Falle der Scheidung zwar behalten, jedoch würde der Wert des Eigentums grundsätzlich Ihrem Endvermögen zugerechnet, was zur einer Ausgleichspflicht für Sie führen könnte.

Nach § 1374 Abs. 2 BGB wäre das FZG aber Ihrem Anfangsvermögen dann zuzurechnen und fiele daher nicht in den Zugewinnausgleich, wenn es Ihnen mit Rücksicht auf ein künftiges Erbrecht übertragen oder geschenkt würde. In Ihrem Falle böte sich an, dass Sie sich das Auto von der Mutter schenken lassen. So ist es in jedem Falle dem Zugwinn entzogen. Zwar besteht hier Formzwang (notarielle Beurkundung), jedoch würde durch Übergabe des Fahrzeugs der Formmangel geheilt, § 518 BGB .

Der Anspruch auf Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinnes lässt sich während der Ehe nur notariell durch Vereinbarung der Gütertrennung ausschließen. Sie müssten also zusammen mit Ihrer Frau zum Notar gehen und dort Gütertrennung vereinbaren. Dann besteht für keinen von ihnen mehr die Pflicht zum Ausgleich des Zugwinnes.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Bei Unklarheiten fragen Sie nach.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Scholz, RA

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