Sehr geehrte Fragestellerin,
haben Sie das Fahrzeug gekauft und hat der Verkäufer es Ihnen daraufhin übergeben, sind Sie Eigentümerin geworden und können es - soweit mit dem ehemaligen Lebensgefährten nichts anderes vereinbart wurde - jederzeit von ihm heraus verlangen. Auch dass Ihr Lebensgefährte in den Papieren eingetragen wurde, ändert nichts daran. Ein Eintrag im Fahrzeugbrief ist z.B. lediglich ein - widerlegbares - Indiz für das Eigentum. Durch den Eintrag hat Ihr Lebensgefährte nicht das Eigentum an dem Fahrzeug erworben. Auch der Fahrzeugschein weist nur den aus, auf den das Fahrzeug zugelassen ist. Das muss nicht gleichzeitig der Eigentümer sein.
Ich hoffe, dies hilft Ihnen als erste rechtliche Orientierung in Ihrer Angelegenheit weiter.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Soweit ansonsten aus dem Bereich frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Gabriele Haeske
Rechtsanwältin