Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Verwaltung steht den Eigentümern nur gemeinsam zu. § 744 BGB
. Wenn Sie also gegen den Willen Ihres Stiefvaters vermieten wollen, müssen Sie diesen auf Zustimmung verklagen. Das Gericht prüft dann, ob es nachvollziehbare Gründe gegen eine Vermietung gibt. Das Gerichtsurteil ersetzt dann die Zustimmung Ihres Stiefvaters.
Ihren Anteil können Sie theoretisch verkaufen. Praktisch wird es jedoch schwierig jemanden zu finden, der halbe Wohnungen kauft.
Sie können nach § 749 BGB
in Verbindung mit § 753 BGB
die Teilungsversteigerung bei Gericht beantragen.
Im Versteigerungstermin können Sie auch mitbieten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Müller, vielen Dank für Ihre Antwort.
Erlauben Sie mir eine Nachfrage zur gemeinsamen Verwaltung: Wenn ich meinen Stiefvater darüber informieren, dass ich mit „Frau/Herrn/Familie?????" beabsichtige einen Mietvertrag abzuschließen und er dem nicht widerspricht, dann ist die Vermietung genehmigt?
Gibt es eine Frist innerhalb der mein Stiefvater widersprechen muss?
Vielen Dank DMOR
Sehr geehrter Fragesteller,
schweigen ist keine Willenserklärung. Es liegt also nur eine Genehmigung vor, wenn Ihr Stiefvater ja sagt. Eine Frist gibt es nicht. Herr, Frau, Familie ????? wird nicht solange warten, bis das Gericht entschieden hat.
Sie sollten Ihren Stiefvater auffordern, innerhalb einer Woche zuzustimmen, dass die Wohnung für X Euro vermietet wird, wenn der Mietinteressent durch Vorlage einer Selbstauskunft der Schufa, einer Mietschuldenfreiheitsbestätigung des bisherigen Mieters und einer Gehaltsabrechnung nachweißt, dass er zur Mietzahlung in der Lage ist. In der Lage ist der Mietinteressent, wenn sein Nettoeinkommen mindestens X + Y Euro netto verdient und Sie bevollmächtigt sind, den Mietvertrag im Namen der Eigentümergemeinschaft abzuschließen.
Dann setzen Sie ihrem Stiefvater eine Frist zuzustimmen. Nach fruchtlosem Fristablauf klagen Sie auf Erteilung der Zustimmung. Wenn Ihr Stiefvater dann keine nachvollziehbaren Gründe gegen die Vermietung vorbringt, bekommen Sie das Urteil.
Wenn Sie das Urteil haben, suchen Sie nach Mietern, die die Kriterien erfüllen und vermieten.
Mit freundlichen Grüßen