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Vorerbe

| 2. Mai 2007 11:40 |
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Erbrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

leider kann ich nicht mehr bieten, ich hoffe trotzdem das ich eine Antwort bekomme.
Mein Mann ist am 25.11.2005 verstorben und ich hatte dann im Januar 2006 einen Termin beim Nachlassgericht.
Dort musste ich alle Schulden und unter anderem vorhandene Fahrzeuge angeben.
Mein Mann hatte ein Motorrad und ein Auto , dass ich wahrheitsgemäß mit dem geschätzten Wiederverkaufswert angegeben habe.
Die Eltern meines Mannes haben gesagt, dass sie mir beim Verkauf helfen wollen und ich soll Ihnen alle Papiere die zu Auto und Motorrad gehören geben. Dies habe ich dummerweise getan obwohl wir schon immer eine schlechte Beziehung hatten.
Dann teilte mir mein Schwiegervater im letzten Jahr mit, dass er aufgrund von Zahlungen, die er zu Lebzeiten seinem Sohn und seiner Familie hat zukommen lassen, das Auto und das Motorrad behalten würde.
Erst habe ich mich damit abgefunden um Ruhe zu haben, aber er hat ja mir und meiner Tochter das Vorerbe weggenommen, dass ich angegeben habe.
Was habe ich für Möglichkeiten?
Ich habe vor dies dem Finanzamt zu melden, da er unter anderem mit der Steuererklärung seit 2000 meinen schwerbehinderten Mann abgesetzt hat ohne das er sich gekümmert hat.
Interessiert das das Finanzamt, hier handelt es sich ja um 5 Jahre Steuerbetrug.
Vielen Dank für Ihre Antwort

Sehr geehrte Ratsuchende,

ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich wie folgt nach Ihren Angaben und Einsatzes beantworten möchte.

Nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung müsste Ihr Schwiegervater wohl befreiter Vorerbe sein und somit Gesamtrechtsnachfolger nach Ihrem Ehemann.
Sie wären somit nach Ihrem bisherigen Vortrag wirksam von der Erbschaft ausgeschlossen und somit etwaig pflichtteilsberechtigt.
In Übrigen lässt auch Ihr Vortrag hinsichtlich des Nachlassgerichtes darauf schließen, dass Sie als etwaige Erbschaftsbesitzerin Auskunft zu erteilen haben.
Als Gesamtrechtsnachfolger ist der Schwiegervater, falls Sie nicht evidentes Dritteigentum oder gar eigenes Eigentum nachweisen können auch Eigentümer des Motorrades und des Kfz geworden.
Gelegentlich dieser Gegenstände würde Sie demzufolge Erbschaftsbesitzerin sein.
Sollten Sie doch Vorerbin sein, bitte ich Sie, dies im Wege der kostenfreien Nachfrage aufzuklären.

Selbstredend können Sie beim Finanzamt vorstellig werden, denn dort wird zu einer etwaig anders als in einer Steuerklärung deklarierten Sachverhaltsdarstellung geradezu auf Hinweise von etwaig zu viel informierten Kreisen gewartet.
Bei Ihrem Schwiegervater würde das Finanzamt mangels etwaiger Außenprüfung derartige ertragsteuererhöhende Sachverhaltsdarstellungen nicht wirklich ermitteln können.


Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 2. Mai 2007 | 12:41

Sehr geehrter Herr Anwalt,

meine Tochter und ich sind Erbe, sein Vater hat gar nichts bekommen, da ja die Tochter da ist. Ich habe als Ehefrau 50 Prozent erhalten und meine Tochter 50 Prozent. Der Vater ist ja 2 Rangfolge und hat nichts erhalten.
Auch bin ich Rechtsnachfolger, ohne meine Unterschrift geht nichts.Wie sieht es dann aus ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Mai 2007 | 14:27

Sehr geehrte Ratsuchende,

zuerst möchte ich mit Bedauern feststellen, dass ich Sie im Hinblick auf die Erbenstellung missverstanden habe.
Dann bleibt aber immer noch etwaig offen zu klären, inwieweit in dieser Konstellation eine Vor- und Nacherbschaft vorliegen solle.
Nach Ihrem Vortrag in der Ergänzungsfrage liegt nunmehr eine Erbengemeinschaft aus Ihnen und Ihrer Tochter vor, so dass Sie als Erbengemeinschaft, innert der Sie wohl Ihre Tochter als Mutter werden wirksam vertreten können, Gesamtrechtsnachfolgerin nach Ihrem Ehemann sein werden.
Somit stehen, solange die Erbengemeinschaft nicht auseinandergesestzt ist, sowohl Motorrad als auch Kfz dieser im Eigentum zu.
Folglich wird die Erbengemeinschaft etwaig einen Herausgabe-anspruch gegen den Schwiegervater als Erbschaftsbesitzer erlangen.

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Zahn
Rechtsanwalt

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