Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst haben Sie keinen versuchten Ladendiebstahl begangen, sondern einen versuchten Betrug. Die Anzeige führt nun dazu, dass die Staatsanwaltschaft wegen dieser Straftat gegen Sie ein Ermittlungsverfahren einleiten wird.
Wenn Sie bisher nicht einschlägig in Erscheinung getreten sind und dies der erste Vorfall dieser Art war, wird die Staatsanwaltschaft das Verfahren entweder gegen eine Geldauflage einstellen (mit 500 EUR müssten Sie aber schon rechnen) , einen Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben. Im letzten Fall müssten Sie auch mit einer geringen Geldstrafe rechnen. Vorbestraft sind Sie danach nicht - das sind Sie erst bei einer Geldstrafe über 90 Tagessätze, die Sie hier aber keinesfalls befürchten müssen.
Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt oder Ihnen einen Strafbefehl zukommen lässt, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen, ob die Höhe der Strafe angemessen ist.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Auskunft geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine etwaige Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung. In diesem Fall wenden Sie sich bitte per E-Mail an mich. Meine Kanzlei ist auf bundesweite Vertretung ausgerichtet.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt
Antwort
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Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht