Sehr geehrter Fragesteller,
die Abfindung beruht auf einem Arbeitsverhältnis, so dass der Arbeitgeber hierauf tatsächlich Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben berechnen und abführen muß.
Hierfür muß dem Arbeitgeber allerdings die aktuelle Lohnsteuerkarte vorliegen, andernfalls rechnet er nach Klasse VI ab.
Hat der Arbeitgeber Ihnen eine Abrechnung vorgelegt? Wenn ja, lassen Sie diese zunächst überprüfen (die von Ihnen genannten Zahlen liegen jedenfalls im Bereich des Möglichen, lassen sich allerdings nur bei Vorliegen aller erforderlichen Daten überprüfen). Wenn nicht, fordern Sie diese beim Arbeitgeber an. Sollte er sie dann immer noch nicht vorlegen, vollstrecken Sie den Restbetrag, es ist dann Sache des Arbeitgebers zu belegen, dass seine Berechnung zutreffend ist.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
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