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Versorgungsausgleich bei jüngerem Ehemann

| 7. Oktober 2007 18:30 |
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Familienrecht


Mein Mann und ich leben getrennt, Scheidung beabsichtigt. Mein Mann hat immer wie auch jetzt noch wesentlich mehr verdient als ich. Mein Mann ist jünger als ich, d.h. ich werde 7 Jahre vor ihm in Rente gehen. Wenn ich in Altersrente gehe, müssten ja die im Versorgungsausgleich übertragenen Punkte wirksam werden, d.h. ich würde zu diesem Zeitpunkt neben meiner selbst angesammelten Rente die von meinem Mann übertragenen Punkte bereits bekommen, obwohl mein Mann selbst noch nicht in Rente ist. Soweit glaube ich das richtig zu wissen. Meine Frage geht jetzt dahin, was mit seiner Betriebsrente ist. Bekomme ich den Anteil, der mir im Versorgungsausgleich zugesprochen wird, dann auch mit Eintritt der Altersrente bei MIR? Oder zahlt mir das sein Arbeitgeber erst, wenn er selbst auch in Altersrente geht?

Sehr geehrte Ratsuchende,

gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Üblicherweise werden auch Betriebsrentenanwartschaften übertragen, so dass Sie einen eigenen Anspruch haben, wenn Sie das Renteneintrittsalter erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 7. Oktober 2007 | 19:58

Sehr geehrter Herr Keller, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich wüsste jedoch gerne, was "üblicherweise" heißt. Liegt das im Ermessen des Betriebes (es handelt sich um ein sehr großes Unternehmen) oder wer bestimmt, ob das üblich ist oder nicht? Nochmals danke.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Oktober 2007 | 21:17

Sehr geehrte Ratsuchende,

eine betriebliche Rente wird aufgrund eines (privatrechtlichen) Rentenversicherungsvertrages gewährt und hier kann es im Detail schon mal Unterschiede geben. Der Vertrag oder die Vertragsbedingungen lagen aber nicht zur Prüfung vor, deswegen kann ich nur sagen, dass "üblicherweise" im Rahmen des gerichtlich vorzunehmenden Versorgungsausgleiches die Anwartschaften "auch" de Betriebsrente geteilt und auf Sie "übertragen" werden. Wenn Sie dann das Renteneintrittsalter erreichen haben Sie dann auch einen eigenen Anspruch. Es gibt auch Betriebsrentenverträge für die eine bestimmte Laufzeit, bzw. ein bestimmtes Auszahlungsdatum im Vertrag vorgesehen ist. In diesen Fällen kann es ggf. schon einmal Probleme geben, wenn man eine vorzeitige Auszahlung wünscht.

Ich gehe jedoch davon aus, dass dies bei Ihnen nicht der Fall ist, da Sie diesbezüglich keine Angaben gemacht haben.

Wenn Sie die Betriebsrentenvereinbarung vorliegen haben und noch eine konkrete individuelle Prüfung wünschen, können Sie auch gerne telefonisch mit mir in Kontakt treten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen zunächst weiterhelfen und verbleibe,

mit freundlichen Grüßen

Oliver Keller
Rechtsanwalt

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Hat mir sehr geholfen und ich hatte nicht damit gerechnet, auf einen Sonntag bereits Antwort zu bekommen, das war superschnell.

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