Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Informationen beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Zunächst möchte ich Sie aber darauf hinweisen, dass dieses Forum lediglich eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Sachverhaltsangaben kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen.
Grundsätzlich sind Sie bei Unterschreitung der Versicherungspflichtgrenze „gezwungen“, wieder in die gesetzliche Versicherung zu wechseln.
Die normale Versicherungspflichtgrenze beträgt im Jahr 2009 48.600 €.
Bei Ihnen greift aber die Sondervorschrift des § 6 Abs. 7 SGB V
. Danach wird für Arbeitnehmer, die am 31. Dezember 2002 wegen Überschreitens der an diesem Tag geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen voll versichert waren, eine besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze gebildet.
Nach dieser besonderen Versicherungspflichtgrenze muss ihr Gesamtarbeitsentgelt im Jahr 2009 über 44.100 € liegen, damit die Versicherungsfreiheit von der gesetzlichen Krankenversicherung weiter besteht.
Es kommt daher auf die aktuelle Grenze für 2009 an, nicht auf die aus dem Jahr 2000.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Kerstin Götten
(Rechtsanwältin)
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