Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn es sich um einen privaten Verkäufer handelt, hat er seine Pflicht aus dem Kaufvertrag mit ordnungsgemäßer Übergabe des Artikels an DHL erfüllt. Sie hätten dann nur noch Ansprüche gegen DHL, wenn das Paket falsch abgeliefert wurde und deshalb verloren gegangen ist. Zwar ist der Verkäufer der Absender und damit Vertragspartner von DHL hinsichtlich des Transports, über § 421 Absatz 1 Satz 2 HGB
können Sie aber auch als Empfänger im eigenen Namen Ansprüche gegen DHL geltend machen.
Der Anspruch gegen DHL setzt aber natürlich voraus, dass Sie auch wirklich als Empfänger genannt sind. Sollte sich aber herausstellen, dass der Verkäufer einen falschen Namen auf den Paketschein geschrieben hat, dann würde es an einer ordnungsgemäßen Übergabe an das Versandunternehmen fehlen, der Kaufvertrag wäre nicht erfüllt und Sie könnten vom Verkäufer eine Neulieferung oder Ersatz des Kaufpreises verlangen.
Da Sie die Adresse des Verkäufers haben, sollten Sie ihn per Einschreiben anschreiben, die Situation noch einmal schildern und unter Fristsetzung von einer Woche den Nachweis des ordnungsgemäßen Absendens an die korrekte Adresse einfordern. Reagiert der Verkäufer auch hierauf nicht, kann ein Anwalt vor Ort eingeschaltet werden, der den Auskunfts- und ggf. auch Schadensersatzanspruch dann falls nötig gerichtlich geltend machen kann.
Soweit ersichtlich haben Sie leider nicht per PayPal bezahlt, ansonsten könnten Sie auch den Käuferschutz aktivieren. Der Verkäufer müsste dann auf Aufforderung von Ebay das ordnungsgemäße Absenden nachweisen. Reagiert er aber nicht, würden Sie das Geld erstattet bekommen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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