Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Angabe "Versicherter Versand" bedeutet hier m.E., dass der Käufer davon ausgehen kann, damit tatsächlich den gesamten Warenwert versichert zu haben.
Bietet ein Verkäufer im Internet einen versicherte Versand der Ware an, so muss er sich vergewissern, ob die von ihm verschickte Ware auch von der Transportversicherung des Paketdienstes umfasst ist. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor (Az.: 32 S 69/08). In dem entschiedenen Fall forderte der Käufer, nachdem die Ware nicht ankam und die Transportversicherung nicht eintrat, vom Verkäufer die Zahlung zurück. Der Verkäufer war der Ansicht, mit Übergabe des Paketes an das Transportunternehmen sei er von jeder Haftung frei.
Amts- und Landgericht Coburg verurteilten den Verkäufer jedoch in Höhe des vollen Summe zur Rückzahlung, da Käufer und Verkäufer sich auf einen versicherten Versand geeinigt hatten.
Der Verkäufer hatte sich aber nicht bei dem Paketunternehmen vergewissert, ob die Ware tatsächlich von der Transportversicherung erfasst war. Damit wich er von der vereinbarten Art der Versendung ab, weshalb er dem Käufer zum Schadensersatz verpflichtet war.
Ähnliches dürfte in Ihrem Fall gelten. Vereinbart war hier versicherter Versand, so dass der Käufer davon ausgehen konnte, dass der gesamte Warenwert versichert war.
Insofern ist der Verkäufer nach meinem Dafürhalten zum Schadenersatz verpflichtet.
Der Verkäufer sollte hier schriftlich (per Einschreiben) unter Setzung einer angemessenen Frist (z.B. 2 Wochen) zur Rückzahlung der Kaufsumme aufgefordert werden.
Wahrt der Verkäufer diese Frist nicht, so steht der Rechtsweg offen.
Der Anspruch verjährt in drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Gerne bin ich Ihnen bei der Durchsetzung der Ansprüche behilflich.
Mit freundlichen Grüßen