10.8.2011
von RA Christoph M. Huppertz
Wir haben eine Lautsprecheranlage über e-Bay für ca. 70€ verkauft. Eine Rücknahme der Ware wurde ausgeschlossen, allerdings gab es keinen expliziten Gewährleistungsausschluss, da wir annahmen, dass alsa Privaatverkäufer dies nicht notwendig sei. Die Ware wurde in zwei in der Länge miteinander ver ...
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