Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Ja, Sie schulden der Kindesmutter Betreuungsunterhalt. Dieser ist grundsätzlich bis zum dritten Geburtstag des Kindes zu zahlen, kann aber aus kind- oder elternbezogenen Gründen verlängert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-