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Verkehrswertgutachten angeblich zu niedrig

| 18. Juni 2014 22:40 |
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Erbrecht


Beantwortet von


09:19

Zusammenfassung

Gutachten durch Pflichtteilsberechtigten

Ich bin Alleinerbe.
In Absprache mit den Pflichteilsberechtigten wurde ein Gutachter beauftragt um zwei Eigentumswohnungen (die mir als Alleinerbe vererbt wurden)zu bewerten.
Den Pflichteilsberechtigten ist das Gutachten zu gering ausgefallen.
Das Gutachten wurde von den Pflichteilsberechtigten( über ihren Anwalt) geprüft und nur der angeblich zu geringe Wert wurde ohne Begründung beanstandet.
Danach gab die Mutter eines Pflichteilsberechtigten ein Gutachten in Auftrag, das natürlich höher ausgefallen ist.
Die Wohnungen waren schon mittlerweile auf mich im Grundbuch eingetragen.
Frage: Darf die Gegenseite( Mutter oder Sohn) ohne mein Wissen und Zustimmung von meinen Wohnungen ein Gutachten erstellen lassen?
Ist das Gutachten zulässig,
Ist bei einer billig vermieteten Wohnung die Mietersparniss eine Schenkung?

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18. Juni 2014 | 23:21

Antwort

von


(3181)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1.
Die Bewertung durch einen Gutachter unterliegt nach meiner ersten Einschätzung nicht Ihrer Zustimmungspflicht. Denn insoweit greift dieses nicht in Ihre Rechtsposition ein, zumal Sie an das Gutachten nicht gebunden sind.

Letztlich müsste ein Gerichtsverfahren die Sache entscheiden - ein vom Gericht beauftragter Gutachter.

Vielleicht kann man sich aber auf den Gutachten-Mittelwert einigen, da dieses wahrscheinlich die billigere Lösung sein dürfte.

Zu Ihren Gunsten wird man aber berücksichtigen können, dass wohl der Gutachter nicht in Ihrer Wohnung war, was ich einmal unterstelle, so dass sein Gutachten nicht alle Wertfaktoren (Zustand der Wohnung etc.) berücksichtigen dürfte.

2.
Ja, es gibt in der Tat eine sogenannte gemischte Schenkung, auch im Hinblick auf die geringere Miete.

Gemischte Schenkungen sind allerdings nur hinsichtlich ihres Schenkungsteils ergänzungspflichtig im Pflichtteilsrecht.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 19. Juni 2014 | 01:12

Der Gutacher war ohne mein Wissen und Zustimmung in der Wohnung.
Das soll Rechtes sein ?
Bin ich ale Erbe Pflichteilsberechtig gegenüber den Mietern(Pflichteilsberechtigte) wo die zu geringe Miete bezahlt haben?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Juni 2014 | 09:19

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen gerne wie folgt:

Das sieht natürlich dann anders aus und kann neben einem strafbaren Hausfriedensbruch ein Verwertungsverbot bezüglich des Gutachtens nach sich ziehen, so dass dieses irrelevant wird.

Ihr Pflichtteilsrecht wird vom Erbe umfasst und muss erreicht bzw. ergänzt werden.

Sollten Sie noch keinen Anwalt haben, so sollten Sie jetzt einen schon aus Gründen der Waffengleichheit einschalten.

Mit freundlichen Grüßen

Daniel Hesterberg, Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 19. Juni 2014 | 23:49

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Von meiner Seite falsche Fragestellung.Sollte so sein:
Die Wohnung ist auf mich eingetragen,die Mutter des Pflichteilsberechtigten ist die Mieterin.Die Mutter hat das Gutachten ohne mein Wissen und Zustimmung von dieser Wohnung anfertigen lassen.Ist das Rechtes ?Aber die Antwort hat geholfen.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 19. Juni 2014
4/5,0

Von meiner Seite falsche Fragestellung.Sollte so sein:
Die Wohnung ist auf mich eingetragen,die Mutter des Pflichteilsberechtigten ist die Mieterin.Die Mutter hat das Gutachten ohne mein Wissen und Zustimmung von dieser Wohnung anfertigen lassen.Ist das Rechtes ?Aber die Antwort hat geholfen.


ANTWORT VON

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