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Verkauf von digitalen Gegenständen (skins) über einen Marktplatz

24. Januar 2024 20:59 |
Preis: 65,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe vor mit digitalen Gegenständen, in dem fall sogenannte Skins aus dem Spiel Counter Strike, zu handeln. Kaufen tu ich diese auf der Seite namens Skinport, wo ich den Verkäufer der Skins nicht kenne und daher auch keine Rechnungen dafür bekomme. Verkaufen tu ich diese jedoch auf Dmarket. auch da stelle ich diese Gegenstände ein und werden von jemanden gekauft der mir in dem Fall auch nicht bekannt ist. Meine Frage ist nun wie das mit den Steuern (z.b. Mwst) läuft, wenn ich auf einem Marktplatz verkaufe wo mir der Kunde nicht gezeigt wird der kauft. wenn ich etwas verkaufe bekomme ich den Betrag auf meinem Account bei Dmarket bereitgestellt und kann diesen dann entweder dazu verwenden neue skins zu kaufen oder ich kann es auf mein Konto auszahlen, was in dem Fall mein Plan ist. Ich danke schonmal für die Antwort.

Eingrenzung vom Fragesteller
24. Januar 2024 | 21:02
25. Januar 2024 | 01:04

Antwort

von


(297)
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Guten Tag, also wenn sie die Gegenstaende kaufen zahlen Sie ja einen Gesamtpreis und dieser ist im Zweifel mit Mwst. Umgekehrt ebenso.. Wenn Sie die Sachen verkaufen muessen Sie die Mwst ausweisen und abfuehren oder ein Kleingewerbe fuehren u dann in der Rechnung schreiben Sie muessen keine Ust gem 19 Ustg ausweisen. So lange Sie die Grenze nicht ueberschreiten ist das eigentlich alles was zu beachten waere.


Rückfrage vom Fragesteller 25. Januar 2024 | 08:21

Danke für die Antwort.

Nun stellt sich mir jedoch die Frage, wie es beim Kauf ist. Da ich keinerlei Rechnung erhalte wo die Mwst vermerkt ist, kann ich diese ja auch nicht absetzen. Weil wenn ich beim Verkauf die mwst verrechnen muss, diese aber nicht beim Einkauf wieder rein bekomme, würde mir nichts anderes bleiben als es als Kleinunternehmen anzumelden was mich ziemlich einschränken würde.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 25. Januar 2024 | 09:30

Nun stellt sich mir jedoch die Frage, wie es beim Kauf ist. Da ich keinerlei Rechnung erhalte wo die Mwst vermerkt ist, kann ich diese ja auch nicht absetzen.

Das stimmt aber es lässt sich bei dieser Art von Ankauf und späteren Verkauf nunmal nicht ändern. Sie können immer auf eine Rechnung bestehen ABER dann verkauft keiner mehr an Sie, weil es sich wohl meist um private Personen handelt. Da zahlen Sie einfach den Preis.

Letztlich ist dieser bereits mit MWST weil diese ja irgendwann mal gezahlt wurde aber sie haben völlig recht. Abziehen wird schwierig.

Was Sie sonst tun könnten - wäre beim FA eine Differenzbesteuerung anzumelden. Dies gilt eigentlich eher für den Handel mit Gebrauchtwaren (Gegenständen) aber es ist auf ihren Bereich durchaus übertragbar. Ich gebe ihnen dazu mal ein Bsp:

Wird ein Gebrauchtgegenstand durch den Wiederverkäufer geliefert, ist Bemessungsgrundlage der Betrag, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für die Sache übersteigt; die in dem Unterschiedsbetrag enthaltene Umsatzsteuer ist herauszurechnen.

Beispiel
Ein gewerblicher Händler für Computer- und Elektronikgeräte kauft von Privat einen gebrauchten Computer zum Einkaufspreis von 900 Euro. Anschließend verkauft er ihn an eine Privatperson weiter für 1.150 Euro. Der Händler wendet die Differenzbesteuerung an.

Bemessungsgrundlage: Verkaufspreis - Einkaufspreis = 1.150 Euro - 900 Euro = 250 Euro
Aus diesem Betrag ist die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent herauszurechnen (250 Euro x 0,1597 = 39,93 Euro).

Googlen Sie den Begriff mal.
Das könnte ihr Problem zumindest zT lösen.

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