Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Auch bei landwirtschaftlichen Flächen im Privatvermögen gilt die Spekulationsfrist, hier gilt leider keine Ausnahme ( § 23 Abs. 1 EStG
).
Die 10 Jahresfrist bezieht sich auf die Zeitspanne zwischen dem Abschluss des Kaufvertrages und dem Abschluss des Verkaufvertrages. Da sie schreiben , dass sie das Grundstück vor 10 Jahren privat gekauft haben, mag es sich lohnen hier durchaus noch etwas abzuwarten um einen steuerfreien Verkauf zu ermöglichen.
Bitte beachten sie darüber hinaus, dass mehr als 3 Grundstücksverkäufe in 5 Jahren als gewerblicher Grundstückshandel klassifiziert werden können, so dass neben der Einkommensteuer auch Umsatzsteuer anfallen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Doreen Prochnow
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Danke für Ihre Antwort. Ich hätte noch eine kleine Frage dazu: Offensichtlich zählt für die Spekulationsfrist der Tag des Kaufvertrages. Der war in unserem Fall der 10. Juli. Es gab dann aber noch zwei Nachträge zum Kaufvertrag, die spezielle Belange eines Mitglieds der Verkäuferfamilie regelte. Gilt dennoch der 10 Juli als Stichtag für die Spekulationsfrist? Danke und Grüße.
Lieber Fragesteller, gern beantworte ich ihre Nachfrage.
Soweit der Kauf am 10. Juli "besiegelt" war gilt das Kaufvertragsdatum. Ohne nähere Kenntnis des Inhalts der Nachträge kann ich seriös aber kaum beurteilen, ob die Nachträge die Kaufmodalitäten, also den reinen Grundstückserwerb grundlegend berühren. Reine Randbelange und nur Modalitäten der Kaufpreiszahlung, werden hier aber wohl eher nicht dazu führen, dass die Frist erst später zu laufen beginnt.
Ich empfehle hier die Verträge inhaltlich genau prüfen zu lassen. Selbst wenn dies etwas kostet, dürfte dies um Welten günstiger sein, als ein versteuerter Verkauf.
Dies ist eine Angelegenheit sein, die sie auch per Mail oder Fax in Angriff nehmen können, da ein persönlicher Kontakt zur Prüfung wohl kaum erforderlich sein dürfte.
Gern stehe auch ich hierfür unter meinen Profildaten zur Verfügung.
mit freundlichen Grüßen
Doreen Prochnow