Welches Recht hat ein Vereinsmitglied zur Einsichtnahme in die Finanzunterlagen(Zahlungsein - und ausgänge, Belege über getätigte Ausgaben, Belege(Nachweise) über den Verbleib angeschaffter Sachwerte)seines Vereins?
W§as muss das Mitglied tun, um dieses Recht zu bekommen?
Trifft nicht Ihr Problem? Weitere Antworten zum Thema:
SatzungMitglied
Ihre Anfrage beantworte ich basierend auf Ihre Angaben wie folgt:
Solche Rechte sind idR in der Satzung vorgesehen. Sie sollten diese prüfen.
Mangels ausdrücklicher Rechte gilt Folgendes:
Im Vereinsrecht gibt es keine dem Kontrollrecht der Gesellschafter nach § 716 BGB
entsprechende Vorschrift.
In der Mitgliederversammlung hat aber jedes Vereinsmitglied einen individuellen Informationsanspruch über alle Vereinsangelegenheiten.
Darüber hinaus wird man den Mitgliedern unter besonderen Umständen auch außerhalb der Mitgliederversammlung ein Informationsrecht zubilligen müssen und das Recht auf Einsicht der Bücher und Schriften des Vereins nicht versagen können; die Einsicht kann jedoch verweigert werden, wenn sie offensichtlich einem gesetz- oder satzungswidrigen Zweck dienen soll (Waldner/Wörle-Himmel, Sauter/Schweyer/Waldner, Der eingetragene Verein
19. Auflage 2010, Rn. 336).
Wenn es in der Satzung nichts abweichendes vorgesehen ist, müssen Sie die Einsicht dem Vorstand gegenüber geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ernesto Grueneberg, LL.M. Fachanwalt für Migrationsrecht