Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sowohl das Jugendamt (wenn eine Beistandschaft eingerichtet wurde, also Sie mit dem Kindesvater nicht mehr zusammen sind) als auch das Jobcenter prüfen den Unterhalt. Das Jobcenter, da vorrangig zu deren Leistungen der Kindesvater zu zahlen hat.
Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend, da der Name des Vaters dort auf Geheiss der Mutter eingetragen wird. Das sagt aber nichts darüber aus, ob er wirklich der Vater ist oder das auch anerkennt. Das kann die Mutter auch gegen seinen Willen benennen! Er muss daher die Vaterschaft auch ausdrücklich anerkannt haben. Hierfür muss er nur zum Jugendamt gehen und eine kostenlose Unterschrift leisten.
Daher hat die Dame vom Jobcenter logischerweise auch Recht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Hallo danke für die Antwort, aber ich glaube Sie haben mich missverstanden. Es ist heute nach dem neuen Gesetz so, dass die Mutter nicht mehr den Vater einfach so in die Geburtsurkunde eintragen kann. Der Vater muss erst eine Vaterschatsanerkennung machen beim Jugendamt oder Bürgerdienst, damit gehen beide zusammen zum Bürgerdienst um die Geburtsurkunde zu erstellen und den Vater auch einzutragen, ohne diese Vsterschaftsanerkennungsurkunde kann man heutzutage weder Mutter noch Vater, den Vaternamen eintragen. Nun wird beim Bürgendienst mit der Unterschrift von beiden und mit der Vaterschaftsanerkennungsurkunde alles verbindlich. Heute ist es ja Pflicht die Vaterschatsanerkennungsurkunde zu machen, damit man den Vater in die Geburtsurkunde des Kindes mit reindarf. Aber nach allem diesen Prozess möchte die Sachbearbeiterin behaupten alleine die Geburtsurkunde des Kindes ist nicht rechtsverbindlich. Früher konnte man wie sie meinten, den namen des Vaters auf Geheiss der Mutter in die Geburtsurkunde eintragen,heute nicht mehr nach dem neuen Gesetz. Das müsste das Jobcenter doch wissen oder? Deswegen fand ich unlogisch dass sie nach der Vaterschaftsanerkennungsurkunde verlangt, wenn das doch nach dem neuen Gesetz alles verbindlich wurde. Ich hoffe sie haben verstanden was ich jetzt meine.
Mit freundlichen Grüssen J.
Wenn ihr Kind nunmehr unter die neue Regelung fällt, haben Sie Recht (das ergab sich nicht aus dem Text, wie alt das Kind ist). Teilen Sie dem Jobcenter mit, das was Sie geschrieben haben, dass also eine Ausstellung der Geburtsurkunde ohne die Anerkennung nicht mehr nach neuem Recht möglich ist.
Hier auch nochmal eine Zusammenfassung für Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/318957/
Das Jobcenter sitzt (auch wenn eine falsche Meinung vertreten wird) am längeren Hebel. Weigern Sie sich und Ihnen wird daraufhin die Leistung verweigert, dann können Sie nur klagen. Bedenken Sie, dass Sozialverfahren in der Regel 1-3 Jahre dauern.
Sie können daher besser - wenn das Jobcenter nicht einlenkt - aber über einen Anwalt den Unterhalt berechnen und ggf. durchsetzen lassen, dann ist das Jobcenter nicht mehr mit der Prüfung befasst und Sie können ein Schreiben des Anwalts einreichen, dass von dort der Unterhalt geltend gemacht wird. In einigen Bundesländern/bei einigen Amtsgerichten gibt es hierfür Beratungshilfe, d.h. der Staat zahlt den Anwalt. Erkundigen Sie sich hier bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht.
Wie man den Antrag ausfüllt: https://www.youtube.com/watch?v=glvBW_91UDc bzw. https://www.youtube.com/watch?v=yqgCcIMGwvY
Oder richten Sie beim Jugendamt eine Beistandschaft ein, wenn Sie getrennt sind, dann kümmert sich das Jugendamt.