Sehr geehrte Ratsuchende,
Vater eines Kindes ist nach § 1592 BGB
tatsächlich immer der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindesmutter verheiratet ist.
Sie haben bei Geburt nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages jedoch folgende Möglichkeit, dieses zu ändern: Erkennt der andere Mann, z.B. der neue Lebensgefährte der Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung an und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes. Vater ist dann der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung wird frühestens mit der Rechtskraft der Scheidung wirksam.
Mit freundlichem Gruß
Wundke
Rechtsanwalt
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