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Vaterschaftsanerkennung/Vaterschaftsanfechtung

22. Januar 2007 10:07 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe mich vor 2 Jahren von meinem Mann getrennt. Vor kurzem bin ich wieder Mutter geworden. Das Kind ist von einem anderen Mann. Im Herbst wurde von meinem Mann die Scheidung eingereicht,das Verfahren läuft.
Jetzt meine Frage: Da das Kind noch in der Ehe geboren wurde, ist mein Mann lt. Recht der Vater und muß er die Vaterschaft anfechten oder ist es möglich, dass wenn der Kindsvater die Vaterschaft anerkennt, die Anfechtung hinfällig ist.
Für eine baldige Antwort wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen

Sehr geehrte Ratsuchende,

Vater eines Kindes ist nach § 1592 BGB tatsächlich immer der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Kindesmutter verheiratet ist.

Sie haben bei Geburt nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages jedoch folgende Möglichkeit, dieses zu ändern: Erkennt der andere Mann, z.B. der neue Lebensgefährte der Mutter, die Vaterschaft bis spätestens ein Jahr nach der Scheidung an und stimmt neben der Mutter der frühere Ehemann dieser Anerkennung zu, dann ist der frühere Ehemann nicht Vater des Kindes. Vater ist dann der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die Anerkennung wird frühestens mit der Rechtskraft der Scheidung wirksam.

Mit freundlichem Gruß

Wundke
Rechtsanwalt

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