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Vaterschaft im Trennungsjahr

8. November 2005 09:57 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Hans-Christoph Hellmann

Betreff: Vaterschaft im Trennungsjahr

Nachricht: Sehr geehrter Rechtsanwalt, ich lebe seit Ostern 2005 von meiner Ehefrau getrennt. Seit August 2005 lebe ich mit meiner neuen Partnerin zusammen in ihrem Haus. Sie lebt ebenfalls getrennt von ihrem Ehemann, welcher im Juli selbst ausgezogen ist. Wir erwarten jetzt ein gemeinsames Kind, d.h. meine Partnerin ist jetzt seit einem Monat schwanger. Wir sind verunsichert, weil wir von Bekannten gehört haben, das ihr Noch-Ehemann in solch einem Falle automatisch der Vater des Kindes sei und sogar dem Namen usw. zustimmen muss!? Wir können wir das verhindern bzw. welche Unannehmlichkeiten werden und in solch einer Situation in bezug auf die noch bestehende Ehe erwarten und wie kann man dem (schon vorher) begegnen? Kann man schon vor der Geburt klären/feststellen (nicht medizinisch, sondern rechtlich), daß ich der Vater des Kindes bin? Vielen Dank für Ihre Mühe.

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

herzlichen Dank für Ihre Online-Anfrage, die ich sogleich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben summarisch beantworten möchte.

Es ist richtig, dass von Rechts wegen nach § 1592 Nr. 1 BGB der mit Ihrer Partnerin verheiratete „Noch-Gatte“ der Vater des Kindes ist. Dies kann zwar im Rahmen einer Anerkennung der Vaterschaft nach § 1594 geändert werden (notarielle Form erforderlich), aber dem muss der Vater zustimmen. Eingedenk der Folgen (Kindesunterhalt) wird er sich dem aber kaum widersetzen wollen. Sie sollten daher unbedingt schleunigst alles Erforderliche bei einem familienrechtlich ausgerichteten Notar veranlassen, da die Anerkennung auch vor der Geburt möglich und (gerade wegen den Namens) auch sinnvoll ist.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung der Rechtslage eine hilfreiche, erste Orientierung gegeben zu haben. Sollten noch Verständnisprobleme bestehen, nutzen Sie doch gerne die kostenlose Nachfragemöglichkeit.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Christoph Hellmann
-Rechtsanwalt-

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<A href="mailto:mail@anwaltskanzlei-hellmann.de">E-Mail an Rechtsanwalt Hellmann</A>

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