Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten:
Die Zuständigkeit nach § 640a ZPO
ist in Ihrem Fall gegeben. Die Frage, wo der "Wohnsitz" des Kindes liegt, was gemäß § 740a Abs. 1 Satz 1 ZPO
ausschlaggebend für die Zuständigkeit des Gerichts ist, richtet sich nach §§ 7
, 11 BGB
. Nach diesen Vorschriften wird ein Wohnsitz dort begründet, wo sich der Betreffende ständig niederlässt, unabhängig von der Erlaubtheit der Begründung dieses Wohnsitzes; ein minderjähriges Kind hat denselben Wohnsitz wie sein personensorgeberechtigter Elternteil. Wenn, wovon ich ausgehe, Mutter und Kind in Ihrem Fall in Bonn eine Wohnung genommen haben, dann haben sie hier einen Wohnsitz begründet und lösen damit die Zuständigkeit des Familiengerichts Bonn für die Vaterschaftsfeststellungsklage aus.
Wenn im Gerichtsverfahren bewiesen werden sollte, dass Sie tatsächlich Vater des Kindes sind, werden Sie das eingeleitete Verfahren verlieren und das Kind wird wieder deutscher Staatsangehöriger sein. Die Konsequenzen - deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes und hieraus resultierendes Bleiberecht der Mutter, Unterhaltsverpflichtungen Ihrerseits - dürften bekannt sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine Nachfrage stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Sehr geehrte Frau Laurentius,
wie hoch ist der ca. zu zahlende Unterhalt bei folgendem Einkommen.
Lohn 1300,00 €
Kindergeld 154 für Tochter die im Nov. 16 wird.
Halbwaisentrente 77,00 €
Ausgaben ca ohne Versicherungen:
Mieter 560 €
Fahrtkosten im Monat ca. 150 €
Mit freundlichen Grüßen
Zwicko
Sehr geehrter Fragesteller,
bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Ihnen diese Frage an dieser Stelle nicht beantworten kann. Es handelt sich hierbei nicht um eine Nachfrage, sondern um eine eigenständige Frage, die mit Ihrer Ausgangsfrage nichts zu tun hat. Gemäß den Nutzungsbedingungen von frag-einen-anwalt.de sind derartige Nachfragen nicht zulässig.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)