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Vater will kein Unterhalt zahlen ...

17. Juni 2005 10:17 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo!
Ich bin 22, habe eine Ausbildung gemacht und bereist ein Jahr gearbeitet. Da es jetzt alledings schlecht auf dem Arbeitsmarkt aussieht und ich nur ein befristetes Arbeitsverhältnis voin einem Jahr hatte, mache jetzt noch ein Jahr Schule (Fachoberschule Wirtschaft 12. Klasse - Vollzeit).

Mein Frage: Bin ich wieder unterhaltsberechtigt?

Mein Vater hat bis ich 17 war gezahlt und danach nicht mehr, weil er angeblich kein Geld hat.
Er fährt aber mit nem SLK durch die Stadt :-)
Er war Steuerberater und Anwaltsgehilfe. Niemand weiß was über sein ehemaliges Einkommen, weil er seine eigene Firmja hatte. Und jetzt ist er angeblich seit 3 Jahren krank-geschrieben, weil seine firma übernommen wurde und er gekündigt wurde. Er behauptet er bekommt ca 30 € am Tag. Er lebt mit seiner neuen Frau in einer Bruchbude, die aber schöne teure Möbel beinhaltet :-)
Was kann ich machen?
Ich habe nur E-Mail-Kontakt mit ihm.
Und der ist auch nicht grad der beste!

Würde mich über Hilfe freuen!

17. Juni 2005 | 11:16

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit Eintritt der Volljährigkeit werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig, also nicht nur ihr Vater.

Nach den gesetzlichen Regelungen müssen Ihnen Ihre Eltern eine angemessene Ausbildung finanzieren. Eine - nicht zwei. Wenn Sie also bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und danach schon 1 Jahr berufstätig waren, wird Ihnen Ihr Vater nun keinen Unterhalt mehr zahlen müssen.

Etwas anderes kann nur im Ausnahmefall gelten, wenn Ihre Ausbildung nicht abgeschlossen wurde oder Sie von den Eltern dazu, entgegen Ihren Neigungen, gedrängt wurden.

Ob in Ihrem Fall solche Gesichtspunkte ausnahmsweise einen Unterhaltsanspruch begründen, kann ohne nähere Kenntnisse nicht festgestellt werden.

Die Lage auf dem Arbeitsmarkt alleine führt jedenfalls nicht dazu, daß Ihre Eltern Ihnen erneut Unterhalt zahlen müssen.


Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen


A. Schwartmann
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

ANTWORT VON

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