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Urlaubsentgeltberechnung

| 27. Mai 2015 13:45 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Brigitte Draudt-Syroth

Berechnung Urlaubsentgelt in Reihe :
Ich habe den Monat mit 4 glatten Wochen gerechnet, der einfachhalthalber



Berechnung:
Urlaubsanspruch 36 Tage ( 6 Tage Woche).
Regelarbeitszeit 4Tage a 3 Stunden
Für 2 Wochen Urlaub benötige ich 12 Urlaubstage a 2 Berechnungsstd. ( 6x 2= 12 Wochenstd.)

Januar 4 wochen gearbeitet
bezahlt: 4 x 12 Std x 6 Euro = 288 euro

Februar 4 wochen gearbeit
bezahlt: 4 x 12 Std. x 6 Euro = 288 euro

März 4 wochen gearbeit
bezahlt: 4 x 12 x 6 Euro = 288 euro

April 2 wochen gearbeitet +2 wochen Urlaub
bezahlt: 2 x 12 x 6 Euro + Schnittberechnung 12 Wochen = 144 + 144 = 288

Nun passiert folgendes
Mai : 2 wochen gearbeitet + 2 wochen Urlaub
bezahlt: 2 x 12 x 6 Woche + Schnitt ohne Urlaubsentgelt april

288 + 288 + 144 =720/12 * 2= sind nur noch 120 Euro Urlaubsentgeld für 2 Wochen.

Meiner Ansicht nach, darf der Arbeitgeber das Urlaubsentgelt April nicht aus der Berechnung nehmen . Oder ?






Sehr geehrter Fragesteller,

die Berechnung einer Urlaubsabgeltung erfolgt nach folgender Formel:

Urlaubsentgelt pro Woche = Bruttomonatsgehalt x 3 Monate/ 13 Wochen

Für das Urlaubsentgelt pro Tag muss das Wochenentgelt, wenn der Urlaub nach Werktagen bemessen wird, durch sechs, wenn er nach Arbeitstagen bemessen wird, durch die Zahl der Arbeitstage in der Woche geteilt werden.

Leider wird aus Ihrer Frage nicht ganz klar, ob hier im Rahmen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaub abgegolten werden soll oder, ob Sie weiter dort arbeiten. Dann haben Sie ggf. Anspruch auf Ihr normales Gehalt.

Bei Fragen zur Antwort nutzen Sie bitte ggf. die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

Rückfrage vom Fragesteller 27. Mai 2015 | 14:37

Ich bin weiter dort beschäftigt. Es handelt sich um die normale Gehaltsabrechnung . Ich werde weiterhin 12 / std. die Woche arbeiten.
Immer gleich 4 Tage a 3 Std. ..

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. Mai 2015 | 15:00

Sehr geehrter Fragesteller,

dann müssen Sie eine Urlaubsgeldberechnung gar nicht vornehmen, sondern erhalten auch während des Urlaubs Ihr Gehalt. Möglicherweise möchten Sie zusätzliches Urlaubsgeld berechnen. Je nachdem, wie das in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist, können Sie die genannte Formel anwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

Ergänzung vom Anwalt 27. Mai 2015 | 18:23

Sehr geehrter Fragesteller,
durch Ihren Kommentar wird nun Ihr Ansinnen klar.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen zu wenig bezahlt, denn er darf bei der Berechnung nicht das Urlaubsentgelt herauslassen.
Das Vorgehen ist bei der Berechnung auch nach der genannten Formel unzulässig.
ich hoffe, Ihre Frage ist nun beantwortet und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin

Bewertung des Fragestellers 27. Mai 2015 | 15:12

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Keine Antwort auf meine Frage . Darf der Arbeitgeber aus dem Brutto eines Vormonates das Urlaubsentgeld rausrechnen. Um im nächsten Monat dadurch ein niedrigeres Urlaubsentgeld zu zahlen .

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