Sehr geehrter Fragesteller,
die Berechnung einer Urlaubsabgeltung erfolgt nach folgender Formel:
Urlaubsentgelt pro Woche = Bruttomonatsgehalt x 3 Monate/ 13 Wochen
Für das Urlaubsentgelt pro Tag muss das Wochenentgelt, wenn der Urlaub nach Werktagen bemessen wird, durch sechs, wenn er nach Arbeitstagen bemessen wird, durch die Zahl der Arbeitstage in der Woche geteilt werden.
Leider wird aus Ihrer Frage nicht ganz klar, ob hier im Rahmen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses Urlaub abgegolten werden soll oder, ob Sie weiter dort arbeiten. Dann haben Sie ggf. Anspruch auf Ihr normales Gehalt.
Bei Fragen zur Antwort nutzen Sie bitte ggf. die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Ich bin weiter dort beschäftigt. Es handelt sich um die normale Gehaltsabrechnung . Ich werde weiterhin 12 / std. die Woche arbeiten.
Immer gleich 4 Tage a 3 Std. ..
Sehr geehrter Fragesteller,
dann müssen Sie eine Urlaubsgeldberechnung gar nicht vornehmen, sondern erhalten auch während des Urlaubs Ihr Gehalt. Möglicherweise möchten Sie zusätzliches Urlaubsgeld berechnen. Je nachdem, wie das in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt ist, können Sie die genannte Formel anwenden.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Fragesteller,
durch Ihren Kommentar wird nun Ihr Ansinnen klar.
Ihr Arbeitgeber hat Ihnen zu wenig bezahlt, denn er darf bei der Berechnung nicht das Urlaubsentgelt herauslassen.
Das Vorgehen ist bei der Berechnung auch nach der genannten Formel unzulässig.
ich hoffe, Ihre Frage ist nun beantwortet und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Draudt
Rechtsanwältin