Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frage betrifft die korrekte Umsetzung von Gehaltserhöhungen nach dem IGZ-Tarifvertrag und insbesondere die Behandlung des Grundgehalts sowie der Nebenabreden. Folgende Aspekte sind rechtlich zu prüfen:
1. Grundgehalt und tarifliche Gehaltserhöhungen:
Nach dem IGZ-Tarifvertrag sind die Gehaltserhöhungen in der Regel auf das Grundgehalt zu beziehen. Das Grundgehalt ist dabei der tariflich festgelegte Betrag, auf den die vereinbarten prozentualen Steigerungen angewendet werden müssen. Wenn Gehaltserhöhungen ausschließlich auf Nebenabreden angerechnet werden und das Grundgehalt über Jahre hinweg konstant bleibt, könnte dies gegen den Tarifvertrag verstoßen.
2. Nebenabreden und deren rechtliche Einordnung:
Nebenabreden sind in der Regel Vereinbarungen, die zusätzlich zum Grundgehalt geleistet werden. Diese können freiwillige Zahlungen des Arbeitgebers sein oder auf besonderen Arbeitsbedingungen (z. B. bestimmte Tätigkeiten oder Funktionen) beruhen. Es ist jedoch unzulässig, tariflich vorgeschriebene Gehaltserhöhungen durch Anhebung von Nebenabreden zu "verschleiern", anstatt das Grundgehalt entsprechend zu erhöhen.
3. Rechtslage und mögliche Verstöße:
Wenn Ihr Grundgehalt dauerhaft bei 2.500 Euro bleibt und die tariflich vorgeschriebenen Erhöhungen nur über Nebenabreden erfolgen, handelt es sich um eine Umgehung der Tarifregelungen. Nach § 4 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) haben Tarifverträge zwingende Wirkung, soweit sie nicht durch günstigere Regelungen für den Arbeitnehmer abgelöst werden. Das bedeutet:
- Die tarifliche Gehaltserhöhung muss auf das Grundgehalt angewendet werden.
- Das Grundgehalt muss mit jeder tariflichen Erhöhung ansteigen.
4. Beispielrechnung nach Tarifvertrag:
Nach Ihrer Darstellung sollte das Grundgehalt wie folgt steigen:
- Grundgehalt 2.500 Euro → Gehaltserhöhung 3 % → neues Grundgehalt 2.575 Euro.
- Nächste Erhöhung um 3 % → neues Grundgehalt 2.652,25 Euro.
Wenn Ihr Arbeitgeber die Erhöhung stattdessen auf eine Nebenabrede anwendet, bleibt das Grundgehalt unverändert, was einen Verstoß gegen den Tarifvertrag darstellt.
5. Handlungsempfehlung:
- Gespräch mit dem Arbeitgeber: Bitten Sie um Klärung, warum das Grundgehalt nicht erhöht wird, und machen Sie geltend, dass die Erhöhung nach Tarifvertrag auf das Grundgehalt anzuwenden ist.
- Einschaltung des Betriebsrats: Wenn vorhanden, können Sie den Betriebsrat einschalten, da dieser auf die Einhaltung tariflicher Regelungen achten sollte (§ 80 Abs. 1 BetrVG).
- Prüfung rechtlicher Schritte: Falls der Arbeitgeber keine Änderung vornimmt, können Sie Ihre Ansprüche gegebenenfalls rechtlich durchsetzen, z. B. durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
6. Hinweis zur Verjährung:
Beachten Sie, dass tarifliche Ansprüche einer tariflichen Ausschlussfrist unterliegen können (häufig 3 Monate). Daher sollten Sie mögliche Ansprüche zeitnah geltend machen.
Je nach Reaktion des Arbeitgebers kann es sinnvoll sein, einen Anwalt für die konkrete Einzelfallprüfung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu beauftragen.
Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter und stehe Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hussein Madani
Rechtsanwalt
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