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Unterhaltsrecht

25. Februar 2005 10:32 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Christian Kah

Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Berrechnung vom Ehegattenunterhalt möchte ich wissen, ob zusätzliche Belastungen außerhalb der gesetzlichen Krankenkassenbeträge im Gesundheitsbereich, etwa für notwendigen Zahnersatz, Brillen oder ähnliches, vom Einkommen abgezogen werden können? Ich frage deshalb, weil bei diesen Belastungen leicht 500€-Dimensionen gesprengt werden.....

Mit freundlichen Grüßen

Fried Krüger

Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die von Ihnen erwähnten Kosten gehören zu den privaten Lebenshaltungskosten und sind daher bereits innerhalb der geltenden Selbstbehaltsgrenzen nach Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt.

Sie können deshalb bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens nicht mit berücksichtigt werden.

Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de

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