Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die von Ihnen erwähnten Kosten gehören zu den privaten Lebenshaltungskosten und sind daher bereits innerhalb der geltenden Selbstbehaltsgrenzen nach Düsseldorfer Tabelle berücksichtigt.
Sie können deshalb bei der Berechnung des bereinigten Nettoeinkommens nicht mit berücksichtigt werden.
Ich hoffe, Ihre Anfrage hinreichend beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Christian Kah
Rechtsanwalt
www.net-rechtsanwalt.de
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