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Unterhaltshoehe

11. November 2008 20:24 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich bin seit 4 Monaten mit einer Auslaenderin verheiratet die ich vorher nur ein paar Wochen kennenglernt habe. Es zeigt sich jetzt im Zusammenleben dass wir zu grund verschieden sind. Eine Scheidung scheint unausweislich.
Ich bin selbstaending und meine Frau arbeitet bei mir. Wir haben einen Ehevertrag mit Guetertrennung.
Meine Frage ist ob die Hoehe des nachehelichen Unterhalts auch davon abhaengig ist wieviel sie jetzt verdient, oder ist es egal ob sie minijobbt oder 1000 euro verdient.

11. November 2008 | 20:35

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts hängt auch von dem jetzigen Einkommen Ihrer Ehefrau ab. Denn bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfes darf nur das eheprägende Einkommen berücksichtigt werden - dazu gehört also auch das während der Ehe erwirtschaftete Einkommen Ihrer Frau. Es ist also nicht egal, was Ihre Frau verdient.

Ob aber überhaupt ein Unterhaltsanspruch besteht, ist damit aber noch nicht gesagt. Wenn Sie sich bereits jetzt trennen, kommt aufgrund der kurzen Ehedauer auch der komplette Ausschluss des Unterhaltsanspruchs gem. § 1579 Abs. 1 BGB in Betracht. Dies sollten Sie aber konkret prüfen lassen.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für Rückfragen und die weitere Vertretung selbstverständlich gerne zur Verfügung.



Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt




Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

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