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Unterhaltsberechnung - eheähnliche Lebensgemeinschaft

9. Juni 2008 12:46 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk

Guten Tag,

ich benötige eine Auskunft, ob mein Gehalt bei der Unterhaltsberechung miteinbezogen wird.

Zum Sachverhalt: Mein Freund und ich wohnen seit 6 Jahren in einer gemeinsamen Wohnung und nach meinem Kenntnisstand gilt dies als eheähnliche Lebensgemeinschaft. Vor einiger Zeit hat mein Freund mich betrogen und aus diesem Seitensprung ist ein Kind entstanden, welches im Juni diesen Jahres geboren wird.
Ich habe mich schon soweit informiert, dass sich der Unterhaltsanspruch nach der Düsseldorfer Tabelle richtet.

Nun meine Frage: Wird auch mein Gehalt zur Berechnung des Unterhalts miteinbezogen aufgrund des eheähnlichen Zusammenlebens?

Vielen Dank im Voraus.

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Ihr Gehalt wird zur Berechnung des Unterhaltsanspruches des Kindes Ihres Lebensgefährten nicht unmittelbar herangezogen. Zwischen Ihnen und dem Kind besteht keinerlei verwandtschaftliche Beziehung, so dass keine Unterhaltsverpflichtung besteht.


----
Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin

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