Seit 2005 lebe ich von meiner Frau getrennt, bei der unsere gemeinsamen Kinder (11 und Jahre leben). Meine Frau ist wieder berufstätig.
Meine Unterhaltszahlung beträgt laut DT 10.488,- per Jahr und ich habe im vergangenen Jahr etwa 13.550 gezahlt.
Hinzu kommen noch besondere Aufwendungen (Urlaub etc.) die ich mitfinanziert habe.
Ich habe StKl. I und meine Frau StKl. II.
Meine Frau erhält auch das Kindergeld.
Höhe und Umfang meiner Zahlung ist nicht das Problem, sondern:
Kann ich meine Unterhaltszahlungen (für die Kinder) steuerlich als Sonderausgabe geltend machen (meine Frau ist bereit, diese als ihr Einkommen anzuerkennen)? Dies würde ja im Zweifel eine Steuerntlastung bei mir und eien Mehrbelastnug bei meiner Frau bedeuten, die allerdings ja entsprechend der Steuerklasse geringer als bei mir wäre. Sehe ich das so richtig?
der von Ihnen angedachte Sonderausgabenabzug ist gemäß § 10 ABs. 1 S. 1 EStG möglich für den von Ihnen an Ihre Exfrau gezahlten Unterhalt.
Er ist dagegen nicht möglich für den von Ihnen gezahlten Kindesunterhalt. Insoweit erfolgt eine steuerliche Berücksichtigung lediglich über die Regelungen des Kinderfreibetrages bzw. des Kindergeldes.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Meisen
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht