Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Unterhalt für über 18-Jährige zwischen Schulende und Studienbeginn

| 18. Mai 2011 16:09 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Mein Sohn macht zur Zeit Abitur. Im Juli endet seine Schulzeit. Er plant entweder Studienbeginn oder ein Work-and-Travel-Jahr ab Oktober.

Seit 1 Jahr lebt er nicht mehr bei mir, sondern in einem Zimmer in der Stadt, wo sein Gymnasium ist. Sein Vater und ich (geschieden) zahlen beide Unterhalt an ihn.

Sein Vater will nun die Zahlungen nach Ende der Schulzeit beenden, sodaß unser Sohn von ihm in den Monaten August und September keinen Unterhalt mehr erhalten würde. Ohne diese Zahlung kann sich unser Sohn sein Zimmer für die 2 Monate aber nicht mehr leisten. Sein Vater (der in der Schweiz lebt), sagte, er könne ja dann in dieser Zeit zu mir ziehen, weil er da umsonst wohnen könne.

Meine Frage ist, ob es stimmt, daß wir als Eltern in der Übergangszeit zwischen Schulende und Studienbeginn nicht mehr unterhaltspflichtig sind.

18. Mai 2011 | 16:23

Antwort

von


(2333)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrte Fragestellerin,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

Grundsätzlich schulden die Eltern ihren Kindern eine Ausbildung, die deren Neigungen und Fähigkeiten entspricht. Hierzu gehört auch ein Studium.

Die Unterhaltspflicht entfällt nicht automatisch in der Zeit zwischen Ende der Schulzeit und Beginn des Studiums.

Ihr Sohn kann mit dem Studium frühestens zum Wintersemester beginnen, so daß auch während der "Übergangszeit" Unterhalt zu zahlen ist.


2.

Die Höhe des Unterhalts für volljährige Kinder richtet sich nach dem Einkommen beider Elternteile, gleichgültig, wo das Kind wohnt.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 18. Mai 2011 | 16:41

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Ich bin umfassend informiert worden. Die Antwort kam wenige Minuten nach meiner Anfrage. Vielen Dank!

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Gerhard Raab »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. Mai 2011
5/5,0

Ich bin umfassend informiert worden. Die Antwort kam wenige Minuten nach meiner Anfrage. Vielen Dank!


ANTWORT VON

(2333)

Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht (Arbeiter und Angestellte), Erbrecht, Familienrecht, Straßen- und Verkehrsrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Strafrecht