Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe davon aus, dass hier der Unterhalt wegen Erkrankung bzw. der Unterhalt wegen Alters gemeint ist.
Da Sie nur relativ kurze Zeit verheiratet waren und auch bereits sehr lange Zeit geschieden sind, gehe ich davon aus, dass ein Unterhaltsanspruch gegen Sie in keiner Form besteht.
Ein solcher könnte dann angenommen werden, wenn die Ehe länger angedauert hätte und die Krankheit bereits in der Ehe bestanden hätte oder auf dieser Ehe beruht.
Da hier dafür aber keine Informationen vorliegen, wird ein solcher Unterhaltsanspruch nicht vorliegen. Dies hat in 2015 auch das Jobcenter bereits festgestellt, da ansonsten Unterhalt gefordert worden wäre.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht
Sehr geehrte Frau Anwältin
Vielen Dank für ihre Antwort
Kann meine ExFrau trotzdem wegen unthalt mich klagen nach so vielen Jahren? Gibist eine Verjährung first?
Hat damit zu tun das ich in Privatinsolvenz war deswegen hat die Jobcenter keine Unterhalt verlangt ?? Vielen Dank für ihre Bemühungen
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Frau kann eine Klage einreichen, wird aber mit der Klage scheitern, da sie keinen Anspruch hat.
Ihre Privatinsolvenz hat damit vermutlich nichts zu tun, sondern eher die Tatsache, dass auch das Jobcenter festgestellt hat, dass ein Anspruch nicht besteht.
Eine Verjährungsfrist gibt es nicht.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben.