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Unterhalt für Mutter

18. Juni 2019 09:08 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Ich habe eine Partnerin die schwanger vermutlich von mir ist. Sollte ich der Vater des Kindes des sein kann die Mutter von mit ja auch Unterhalt verlangen wenn sie nicht arbeitet. Welche Kosten kann ich von meinen Nettoeinkommen abziehen. Ich habe mir zb vor kurzen ein Haus alleine gekauft wo natürlich Zinsen und eine Tilgung monatlich anfällt, autoabtrag etc. Vielen Dank

18. Juni 2019 | 09:36

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Abzugsfähig sind berufsbedingte Aufwendungen, vorrangig Unterhaltsberechtigte (Kinder), Versicherungen und Altersvorsorge bis zu 4% des Einkommens, Kredite beim Betreuungsunterhalt (nicht beim Kindesunterhalt) Tilgung und Zinsen.

Ich hoffe Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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