Der Sohn aus der ersten Ehe meines Mannes hat seinen Bachelorabschluss in Sozialwissenschaften erworben.
Nun wird er das Master Studium anhängen.
Ich würde gerne wissen, ob wir nach wie vor unterhaltspflichtig sind.
Eine Berfusausübung ohne Masterabschluss wäre ja sicher möglich.
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Sohn
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Die Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt besteht fort soweit die Ausbildung einheitlich fortgesetzt wird. Dies ist nach Ihrer Schilderung der Fall. Sofern der Sohn also zielstrebig sein Studium verfolgt, werden Sie weiter Unterhalt zahlen müssen. Dass eine Berufsausübung auch mit dem Bachelorabschluss möglich wäre, spielt insofern keine Rolle.
Ich hoffe ich konnte Ihre Frage umfassend beantworten. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.