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Unterhalt -Selbstbehalt

10. Januar 2007 17:10 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Manfred Kaussen

Hallo

Ich möchte gerne eine Berechnung des Unterhalts, den ich für meine Frau und meine 2 Kinder bezahlen muss, und den Betrag der mir nach der Scheidung noch zur Verfügung steht.

Folgende Daten:

Nettoeinkommen nach der Scheidung : 2000 Euro
Kind 1 : 8 Jahre
Kind 2 : 3 Jahre
Scheidung nach 11 Jahren Ehe.
Ich lebe im eigenen Haus (70.000 Euro Schulden ) welches in meinem Besitz ( Gütertrennung ) ist.
Meine Frau lebt nun mit den 2 Kindern in einer Mietwohnung.

Sehr geehrter Ratsuchender,

für die Berechnung des nachehelichen Unterhaltsanspruches ihrer Frau benötige ich auch deren Nettoeinkommen. Nutzen Sie insoweit bitte die Nachfragefunktion.

Nach überschlägiger Berechnung vorbehaltlich einer konkreten Prüfung werden Ihren Kindern Unterhaltsansprüche in Höhe von monatlich ca. 199 € für das 3jährige Kind und ca. 257 € für das 8jährige Kind zustehen. Kindergeldzahlungen an die Kindesmutter wurden bereits berücksichtigt.

Mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 10. Januar 2007 | 17:41

Meine Frau verfügt über kein eigenes Einkommen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. Januar 2007 | 11:41

Ihnen steht derzeit gegenüber der dann geschiedenen Frau ein Selbstbehalt in Höhe von 890 € zu. Die Kindesunterhaltsansprüche sind in jedem Fall vorrangig zu bedienen. Von Ihrem Nettoeinkommen sind daher zunächst die Kindesunterhaltsbeträge (ohne Kindergeldabzug) abzuziehen. Es verbleiben 1421 €. Die Hälfte davon würde Ihrer nicht erwerbstätigen und geschiedenen Frau zustehen. Da Ihnen Ihr Selbstbehalt verbleiben muß, verringert sich der nacheheliche Unterhaltsanspruch der Frau auf 531 €.

Ziehen Sie zur endgültigen Klärung jedoch einen Rechtsbeistand hinzu.

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