Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haben gegen die Vollstreckung selbstverständlich bei Erfüllung das Rechtsmittel der Vollstreckungsabwehrklage zu.
Zudem haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie hierdurch einen konkreten Schaden erlitten haben.
Wir stammen zwar nicht aus Ihrer Gegend, sind jedoch bundesweit tätig und manchmal ist es auch ganz gut, wenn der Anwalt nicht direkt vor Ort ist.
Gerne könne Sie uns weitere Unterlagen zusenden, damit wir die konkreten Schritte prüfen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Guten Tag Frau Seiter,
besten Dank für die allgemeine Beantwortung meiner Frage.
Mir war bisher nicht bewusst, dass Delmenhorst in der Gegend von Waiblingen ist. Der direkte Kontakt war Bedingung.
Ich möchte Sie höfflichst und mit Nachdruck bitten, die Frage wieder freizugeben um einem Anwalt, der diese Bedingung erfüllt, die Möglichkeit der direkten Zusammenarbeit zu ermöglichen.
Gruß
Wir haben Ihnen eine Email geschrieben. Ich empfehle Ihnen daher den Kollegen
Stefan Steininger
-Rechtsanwalt-
Mühlgasse 2
71711 Murr
Tel.: 0800-RECHT71
der Sie dann weiter betreuen würde.