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Ungerechtfertigte Pfändung

5. November 2014 21:21 |
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Familienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Vollstreckungsabwehrklage gegen erfüllte Forderung

Guten Tag,

es handelt sich um eine Sache die sowohl das Familienrecht als auch das Inkassorecht bzw. Pfändungsrecht betrifft.

Sachverhalt:
Meine ExLebensgefährtin behauptet regelmäßig, dass ich für unseren gemeinsamen Sohn keinen Kindesunterhalt leiste. Es werden gerade zu monoton Anträge auf Lohnpfändung gestellt, die diesmal ein Pfändungsbeschluss ohne meine Anhörung nach sich zog.

Es ist nachvollziehbar, dass irgendwann die Grenze überschritten ist. Ich möchte offensiv und mit aller Härte, mit den mir zur Verfügung stehenden Mittel, gegen diese Falschbeschuldigungen vorgehen.
Ich möchte mich nicht nur gegen diesen den Tatsachen verleugnenden Beschluss wehren, sondern auch entsprechende Konsequenzen gegen diese Person und deren Helfershelfer wie Richter und Gerichtsvollzieher erwirken.

Ich suche auf diesem Weg einen Anwalt, der die Situation nicht nur äußerst schade findet, sondern mich anagiert unterstützt gegen die versagenden Organe der Rechtspflege vorzugehen.

Selbstverständlich ist der eingesetzte Einsatz nicht der der Betrag für Sie den Fall bearbeiten sollen, sonder dient nur zur Nutzung dieser Plattform.

Um flexibel handlungsfähig zu sein, sollten Sie Ihre Kanzlei im Großraum Waiblingen (Rems-Murr-Kreis) haben

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie haben gegen die Vollstreckung selbstverständlich bei Erfüllung das Rechtsmittel der Vollstreckungsabwehrklage zu.

Zudem haben Sie einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn Sie hierdurch einen konkreten Schaden erlitten haben.

Wir stammen zwar nicht aus Ihrer Gegend, sind jedoch bundesweit tätig und manchmal ist es auch ganz gut, wenn der Anwalt nicht direkt vor Ort ist.

Gerne könne Sie uns weitere Unterlagen zusenden, damit wir die konkreten Schritte prüfen können.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 6. November 2014 | 08:29

Guten Tag Frau Seiter,

besten Dank für die allgemeine Beantwortung meiner Frage.

Mir war bisher nicht bewusst, dass Delmenhorst in der Gegend von Waiblingen ist. Der direkte Kontakt war Bedingung.

Ich möchte Sie höfflichst und mit Nachdruck bitten, die Frage wieder freizugeben um einem Anwalt, der diese Bedingung erfüllt, die Möglichkeit der direkten Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Gruß

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 6. November 2014 | 19:28

Wir haben Ihnen eine Email geschrieben. Ich empfehle Ihnen daher den Kollegen

Stefan Steininger
-Rechtsanwalt-

Mühlgasse 2
71711 Murr

Tel.: 0800-RECHT71

der Sie dann weiter betreuen würde.

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