Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1.
Wie groß ist die Chance das die Versicherung den Schaden bezahlt?
Grundsätzlich bestehen für eine Einstandspflicht der Versicherung zunächst einmal folgende Pflichten für Sie:
Schadenanzeige an die Versicherung (innerhalb einer Woche), Pflicht zur Aufklärung des Unfallhergangs sowie Pflicht zur Schadensminderung.
Hier haben Sie meines Erachtens diese Pflichten erfüllt.
Der wirtschaftliche Totalschaden bedeutet nun folgendes: Die Kosten der Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Fahrzeugs sind geringer, als die Reparatur. Maßgabe ist dabei der Fahrzeugwert zum Unfallzeitpunkt.
Die Erstattung des Versicherers ist somit begrenzt auf den Wiederbeschaffungswert. Hiervon wird der Restwert des Fahrzeugs in Abzug gebracht. Dieser wird in der Regel von einem Gutachter bestimmt.
Sie haben allerdings die Wahl, ob Sie Ihr Fahrzeug trotzdem reparieren lassen. Die Mehrkosten müssen in dem Fall allerdings Sie tragen.
Bei der Vollkaskoversicherung gilt grundsätzlich:
Der Wiederbeschaffungswert stellt die Höchstentschädigungsgrenze dar; anders als im Bereich der Kfz-Haftplichtschadensfälle, in denen 130 % des Wiederbeschaffungswerter von der Versicherung übernommen werden.
2.
Habe ich mich so richtig verhalten oder muss ich mit Problemen rechnen?
Probleme, insbesondere strafrechtlicher Natur, kann ich aus Ihren Schilderungen nicht erkennen.
Beachten Sie bitte, dass das Hinzufügen und Weglassen von Informationen zu einer anderen rechtlichen Beurteilung führen kann.
Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen hinsichtlich einer ersten Einschätzung weitergeholfen.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei für eine weitergehende Beratung oder Vertretung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
-Philipp Wendel-
Rechtsanwalt