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Unfall mit geliehenem Anhänger

12. Februar 2007 17:45 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir haben am Wochenende einen Anhänger geliehen, um Holz darin zu transportieren. Beim Fahren auf der Straße hat sich der Anhänger aufgeschaukelt und kam zum kippen. Zum Glück war kein anderes außer das Zugfahrzeug involviert. Der Hänger ist umgekippt und wurde dadurch beschädigt. Auch das Fahrzeug ist beschädigt.
Meine Frage: welche Versicherung haftet nun für den Schaden am Anhänger? Ich habe gelesen, dass den Schaden die KFZ-Teilkasko abdeckt, möchte mich aber vergewissern, ob das auch zutrifft. Für eine rasche Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar.

Freundliche Grüße aus Höhr-Grenzhausen
Christine Feldhege

12. Februar 2007 | 19:09

Antwort

von


(160)
Kreuzschnabelweg 18
86156 Augsburg
Tel: 0821 - 4530333
Web: https://www.ra-boukai.de
E-Mail:

Sehr geehrte(r) Fragensteller(in).

Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Die Teilkaskoversicherung wird hier wohl nicht einspringen. Auch die private Haftpflicht wird hier aufgrund der Leihe nicht eintreten.
Da der Anhänger entweder durch unsachgemäße Beladung oder falsches Fahrverhalten kippte wird der Schaden wohl nicht reguliert werden.

Ich hoffe Ihre Fragen zufrieden stellend beantwortet zu haben.
Bei Unklarheiten nutzen Sie bitte die kostenfreie Nachfragefunktion.

Bitte beachten Sie, dass die Antwort auf Ihren Angaben beruht und sich die rechtliche Beurteilung des Sachverhaltes nur bei Kenntnis aller Details der Sache vollumfänglich und sicher treffen lässt.

Mit freundlichen Grüßen,

Andreas M. Boukai
- Rechtsanwalt -


ANTWORT VON

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