Ich bin als Produzent für Werbefilme selbständig tätig.
Eine Agentur hat mir einen Auftrag erteilt für ein Autohaus einen Werbefilm zu erstellen.
Diesen habe ich ordungsgemäß hergestellt (Videoaufnahmen durchgeführt, auch selbst geschnitten, also als Komplettproduktion abgeliefert)
Meine Forderung diesbezüglich ist längst überfällig.
Die Agentur hat bisher die Rechnung nicht bezahlt, auf Mahnungen nicht reagiert, aber auch nichts bemängelt.
Der Endkunde (das Autohaus) ist mit dem Produkt sehr zufrieden und setzt es auch schon seit einiger Zeit erfolgreich ein. Ebenso hat das Autohaus den Film bereits mehrfach vervielfältigt und weitergegeben.
Habe ich die Möglichkeit, falls mir eine Eintreibung meiner Forderung gegenüber der Agentur nicht gelingt, mich an den Endkunden direkt zu wenden?
Falls nicht, habe ich dann die Möglichkeit, dem Endkunden eine weitere Nutzung des Films zu untersagen?
Schließlich habe ich die Rechte an den Bildern und außerdem wurde der Film mit lizenzpflichtiger Musik unterlegt.
Vielen Dank und viele Grüße!
Ein Anspruch gegen den Endkunden wird ausscheiden, da Sie mit diesem keine vertragliche Vereinbarung getroffen haben.
Durch die auftragsgemäße Herstellung des Werbefilms dürften Sie auf Ihre Urheber- und Verwertungsrechte verzichtet haben. Genaueres lässt sich aber erst verbindlich nach Einsichtnahme in den Vertrag mit der Agentur feststellen.
Die Agentur wird ihr einziger Ansprechpartner sein. Diese hat sich vertraglich dazu verpflichtet, Ihnen die Vergütung für das hergestellte Werk zu zahlen.
Da die Agentur dieser Pflicht bislang trotz Mahnung nicht nachgekommen ist, wird sie sich in Verzug befinden. Sie sollten daher Ihren Anspruch nun durch einen Rechtsanwalt verfolgen und ggf. gerichtlich durchsetzen lassen. Einwendungen gegen die Berechtigung des Anspruchs wird die Agentur, wenn man Ihre Schilderung zugrundelegt, nicht vortragen können, so daß die Durchsetzung des Anspruchs möglich sein dürfte.
Gerne dürfen Sie sich zur weiteren Rechtsverfolgung selbstverständlich auch an mich wenden.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort geholfen zu haben.