Sehr geehrter Fragesteller,
auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und insbesondere unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:
Da Sie das gemeinsame Sorgerecht haben, müssten Sie einem Umzug der Kinder zustimmen.
Sollten Sie diese Zustimmung verweigern, dann müsste Ihre Frau die teilweise Übertragung des Sorgerechts beantragen, um das Aufenthaltsbestinnungsrecht inne zu haben.
In allen Entscheidungen, die über die Alltagsangelegenheiten hinausgehen, wird nach § 1687 BGB
eine gemeinsame Entscheidung der Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht verlangt. Hierzu zählt auch ein Umzug.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht umfasst die Befugnis, darüber zu entscheiden, wo die Kinder sich aufhalten sollen.
Die Entscheidung des Gerichts richtet sich danach, ob es dem Kindeswohl (und nur dem Kindeswohle) entspräche, wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Ihrer Frau läge und damit ein Umzug ohne Ihre Zustimmung vorgenommen werden dürfte.
Gegen die Antragstellung könnten Sie zunächst einwenden, dass dadurch das Umgangsrecht erschwert würde. Bei einer Entfernung von lediglich 60 km ist dieser Punkt jedoch wohl nicht entscheidend, da erheblich höhere Entfernungen von Gerichten in der Vergangenheit noch als zumutbar angesehen wurde.
Auch könnte die Betreuung und der Kontakt mit Oma und Opa gegen den Umzug angebracht werden.
Wie das Gericht letztendlich entscheiden wird, hängt von allen Umständen des Einzelfalles ab und kann hier nicht abschließend geklärt werden.
Wenn Sie also weiterhin die Zustimmung zu dem Umzug verweigern, wird Ihre Frau gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen. Natürlich könnten auch Sie Ihrerseits das Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen.
Sie sollten jedoch daran denken, dass ein solches Verfahren sehr langwierig sein kann und Ihre Kinder wohl darunter leiden würden, wenn sich das immer noch gute Verhältnis Ihrer Eltern hierdurch verschlechtern würde.
Für das Kindeswohl wäre damit eine außergerichtliche Lösung auf jeden Fall am Besten.
Ich hoffe, dass meine Antworten für Sie hilfreich gewesen sind und darf zusätzlich auf die kostenfreie Nachfragefunktion verweisen. Gerne stehe ich Ihnen auch für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)
Diese Antwort ist vom 27.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Danke.
Eine Frage noch. Wir hatten bisher das Wechselmodell, also waren die Kinder jeweils eine Woche abwechselnd bei den Eltern. Habe ich nach Ihrer Einschätzung als Ehemann nicht eindeutig die besseren Argumente: 1. gewohnte Umgebung 2. Papa und Oma in Nähe 3.Kürzere Wege und damit mehr Zeit für die Kinder oder wird bei den Gerichten von vornherein das Recht der Mutter höher angesetzt?
Sehr geehrter Fragesteller,
sicherlich haben Sie gewichtige Argumente, warum eine Beibehaltung der jetzigen Regelung von Vorteil wäre. Andererseits kann man Ihrer Exfrau nicht verwehren, an einen anderen Ort zu ziehen. Daher stellt das Gesetz auf das Kindeswohl ab. Was das Beste für das Kind ist, entscheidet aber somit im Zweifel der Richter. Ob dieser dazu tendiert, grundsätzlich die Interessen der Mutter mit denen des Kindes gleichzusetzen, vermag ich nicht zu sagen; jedoch ist natürlich häufig gerade dann, wenn es noch um kleine Kinder geht, die Ansicht überwiegend, dass die Nähe zur Mutter wichtiger ist als andere Bindungen. Sollten Sie also keine Lösung mit der Exfrau finden, so muss das Gericht entscheiden; da hier die Entfernung nicht zu groß ist und sicherlich eine Lösung zu finden sein wird – z.B. fällt Ihrem Ältesten bei der Einschulung eine Eingewöhnung sicher leichter, als wenn er bereits mehrere Jahre in die selbe Schule gehen würde! -, müssen Sie leider auch mit einer für Sie negativen Entscheidung rechnen, auch wenn ich dies natürlich wie erwähnt nicht mit Sicherheit sagen kann. Sollte es aber zu einem gerichtlichen Streit kommen, rate ich Ihnen an, sich ebenfalls anwaltlich vertreten zu lassen, um nicht letztlich vollkommen übervorteilt zu werden.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Müller
(Rechtsanwalt)
Danke.
Eins habe ich nicht verstanden. Wir hatten bisher das Wechselmodell, also waren die Kinder jeweils eine Woche abwechselnd bei den Eltern. Habe ich nach Ihrer Einschätzung als Ehemann nicht eindeutig die besseren Argumente: 1. gewohnte Umgebung 2. Papa und Oma in Nähe 3.Kürzere Wege und damit mehr Zeit für die Kinder oder wird bei den Gerichten von vornherein das Recht der Mutter höher angesetzt?