Sehr geehrter Fragesteller,
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Die Frage des Umgangsrechts und vielleicht auch des Sorgerechts ist in rechtlicher Hinsicht keine allzu komplizierte Materie, jedoch zeigt die tägliche Praxis des mit Familiensachen befassten Rechtsanwalts, dass gerade die Umsetzung einer Umgangsrechtsregelung erhebliche Schwierigkeiten bereitet, wenn sich ein Elternteil nicht an Vereinbarungen hält.
Deshalb macht es wenig Sinn, einen derartig komplexen Sachverhalt zu versuchen "für kleines Geld" im Internet zu lösen.
Vor diesem Hintergrund kann ich Ihnen, insbesondere zum Wohl Ihrer Kinder, nur dringend raten, einen Rechtsanwalt vor Ort aufzusuchen und mit ihm die Sachlage zu besprechen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Genau das kann dieses Forum definitiv nicht leisten.
2.
Deshalb einige Hinweise:
Sorgerecht und Umgangsrecht sind zwei rechtliche Materien, die streng voneinander zu trennen sind.
In Ihrem Fall geht es nach der Sachverhaltsschilderung um die Ausübung und Umsetzung des Umgangsrechts. Sorgerechtliche Fragen sind in Ihrer Sachverhaltsschilderung nicht angesprochen.
Sie haben in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt mit der Kindesmutter ein Umgangsrecht vereinbart. D.h., das Umgangsrecht ist nicht durch einen gerichtlichen Beschluss tituliert, vielmehr handelt es sich um eine freiwillige Regelung verbunden mit der Hoffnung, dass diese Regelung umgesetzt wird. Funktioniert die Umsetzung der Umgangsregelung nicht, werden Sie, jedenfalls im Regelfall, vom Jugendamt keine zielführende Unterstützung erhalten.
Deshalb wird zu überlegen sein, ob Sie einen Antrag bei Gericht stellen, dass das Umgangsrecht definitiv und verbindlich geregelt wird. In einem solchen Fall wird die Umgangsrechtsregelung tituliert, entweder durch Beschluss oder durch Vergleich, mit der Folge, dass Sie dann, wenn die Ausübung des Umgangsrechts nicht funktioniert, Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen könnten.
Auch sind Dinge, wie Sie sie beschreiben, Angelegenheiten, die dem Wohl der Kinder mit Sicherheit nicht zuträglich sind.
3.
Ihre Ehefrau hat gezeigt, dass sie nicht willens ist, sich an die unter Mitwirkung des Jugendamts getroffene Umgangsvereinbarung zu halten. Demzufolge haben Sie nur die Möglichkeit, einen gerichtlichen Titel (siehe oben) zu erwirken.
Aufgrund Ihrer (traurigen) Schilderung habe ich den Eindruck, dass die Angelegenheit, was die Kommunikation mit der Kindesmutter angeht, dermaßen festgefahren zu sein scheint, dass jegliche Besprechung oder Abrede schon im Vorfeld scheitert.
Ein Gericht hat, wenn es einen derartigen Sachverhalt zur Entscheidung vorgelegt bekommt, zahlreiche Möglichkeiten. Unter anderen kann das Gericht veranlassen, dass bezüglich der Kinder ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Eltern eingeholt wird.
Wenn Sie also etwas erreichen wollen, und wenn Sie den status quo nicht beibehalten möchten, bleibt Ihnen nur der Weg, über einen Rechtsanwalt gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Alternative sehe ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung definitiv nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 29.05.2018 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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