ich bin mit meinem Sohn aus dem Haus des Vaters ausgezogen, wohnen bis wir die neue Wohnung beziehen können, im Haus meiner Mutter. Jetzt habe ihc eine Einladung vom Amtsgericht erhalten, worum es um einen Antrag auf Umgangsrecht des Gegners geht.
Folgende Fragen:1. Das Kind ist 3 Jahre. Der Gegner beansprucht den Umgang von Dienstag bis Donnerstag sowie 14 tägig von Freitag bis Montag. Für mich, ist das zuviel. Ich denke, dass das Kind durcheinander kommt. Können Sie mir sagen, wie es meistens in der Praxis aussieht.
2. Was ist eigentlich zuerst richtig, einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgangsrecht?
3.Der Gegner gibt mir meine private Post, meine Sachen nicht zurück. Auch bekomm ich grundlos keinen Lohn. Ich habe in seiner Firma gearbeitet. Kann man das dagegensetzen?
4. Der Anwalt des Gegners war mal für einige Zeit mein Stiefvater. Ist das uninteressant?
Für eine schnelle Anwort bedanke ich mich schon jetzt.
vielen Dank für die Fragen, die ich anhand Ihrer Angaben un Ihres Einsatzes wie folgt summarisch beantworten darf:
1.
Das beantragte Umgangsrecht scheint mir zu hoch gegriffen, insbesondere die wöchentliche Zeit von Di bis Do. Normalerweise wäre hier ein 14 tägiges Umgangsrecht am Wochenende mit max. einer 2-4 stündigen Besuchszeit in der Woche angebracht. Dies ist jedoch alles an der Entwicklung und dem Wohl des Kindes zu messen.
2.
Das Aufenthaltsbestimungsrecht ist ein Teil des Sorgerechts. Mit dem Umgangsrecht hat dies nichts zu tun. Das Aufenthaltsbestimmungsecht würde erst zum Streitpunkt werden, wenn es ein gemeinsames Sorgerecht für das Kind gibt.
3.
Sie haben einen Anspruch auf Herausgabe Ihres Eigentums. Sofern Sie Lohnansprüche aus einem Arbeitsvertrag oder faktischen Arbeitsverhältnis besitzen, stehen Ihnen diese grds. auch zu. Dies ist jedoch in der Regel separat vom Familienrecht und Umgangsrecht zu behandeln. Lediglich bei der Eignung des Gegners und evtl. im Bereich des Kindeswohls könnten diese Aspekte kurz eingebracht werden.
4.
Ja.
Ich hoffe, Ihre Fragen für eine erste rechtliche Orientierung hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen gerne, auch bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.