Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihr Anliegen aufgrund Ihrer Angaben und unter beachtung des augelobten Betrages folgendermaßen:
1. Müssen wir auf die Angebote eingehen?
Nein.
2. Können wir auf andere Alternativangebote bestehen?
Nein.
Der Veranstalter ist verpflichtet Ihnen eine gleichwertiges Angebot zu unterbreiten. Dieser Verpflichtung ist er durch die 3 vergleichbaren Angebote bereits nachgekommen.
3. Darf es auch ein anderes Reiseland sein?
Nein, weil nicht vergleichbar.
4. Können wir von der Reise zurücktreten?
Ja, wenn Sie kein Alternativangebot annehmen.
5. Was passiert mit dem einzelnd gebuchten Flug?
Der bleibt selbstverständlich wie separat gebucht erhalten.
Sie könnten diesen nur kostenpflichtig stornieren.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
Antwort
vonRechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
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