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Stornierung Hotel aufgrund Unwetter

| 17. Februar 2022 22:10 |
Preis: 48,00 € |

Reiserecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter

Zusammenfassung

Kann ich bei einem Unwetter meine Individualreise kostenlos stornieren?

Nein, als Individualreisender haben Sie bei einem Unwetter keinen gesetzlichen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung. Anders wäre es bei einer Pauschalreise. Sie sollten die Reise daher wenn möglich antreten und ersparte Aufwendungen vom Hotel einfordern.

Ich habe im Dezember ein Hotel in Hamburg gebucht. Der Betrag für das Hotel wurde direkt in voller Höhe von meiner Kreditkarte abgebucht. Die Buchung ist für den 18.02-20.02.2022 inklusive Frühstück und erfolgte über eine Vergleichs- und Buchungsplattform. Diese Buchungsplattform gibt an, dass eine Stornierung nur möglich ist, wenn ich auf den gesamten Betrag verzichte und kein Geld zurück erhalte.
Ich habe das Hotel kontaktiert, da ich heute positiv auf Corona getestet wurde und die anderen Personen nicht die Buchung wahrnehmen können, weil sie aufgrund des Unwetters keine Möglichkeit sehen anzureisen.
Der Zugverkehr bei uns ist komplett still gelegt und für Hamburg wird vor schweren Sturmfluten gewarnt. Nachdem ich dem Hotel die Situation geschildert habe, wurde mir angeboten 10% des Betrages zurück zu erhalten. Alleine 144,00€ hat das dazu gebuchte Frühstück gekostet, 71,80€ würden Sie uns erstatten.
Ich habe beim Hotel lediglich um eine Umbuchung oder einen Gutschein gebeten, ich verlange nichtmal die Rückzahlung des Geldes. Jedoch so viel Geld dem Hotel für nichts zu schenken, obwohl wir selbst für die derzeitige Lage nichts können, finde ich sehr ungerecht.

Gibt es eine Möglichkeit, aufgrund des Unwetters derzeit in Hamburg mehr Geld bzw. eine Gutschrift zu verlangen? Ich wäre interessiert daran, ob es hierzu Gesetze gibt, die solche Fälle eventuell regeln. Das Hotel liegt direkt am Hafen, ist also von den Sturmfluten direkt mit betroffen.

Lieben Dank im Vorfeld.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Bei Unwettern handelt es sich um Außergewöhnliche Umstände - früher als höhere Gewalt bezeichnet - die beim Buchen der Reise nicht abzusehen war.

Das wäre dann der Fall, wenn ein von außen einwirkendes Ereignis die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt. Darunter fallen zum Beispiel Naturkatastrophen, Unwetter, Sturm.

Im Gegensatz zu Pauschalreisenden haben leider Individualreisende kein Recht zum kostenfreien Rücktritt wegen außergewöhnlicher Umstände.

Anders sähe es aus, wenn die Bahn z.B. mit dem Hotel gebucht worden wäre - also als Pauschalreise über die Plattform.

Fährt die Bahn nicht, erhalten Sie den Reisepreis zurück, mindestens aber teilweise.
Allerdings haftet dieses nicht für das Hotelzimmer.

Wenn jedoch die Bahn gar nicht fährt, liegt eine Unmöglichkeit vor, dann ist laut BGH auch das Hotel ggf. für die Zeit nicht zu bezahlen.
Der Sturm wird aber wohl nicht das ganze Wochenende anhalten - ggf. wäre eine Teilerstattung möglich. Zudem wären hier die AGBs zu prüfen, was genau geregelt wurde.

Ich rate dazu anzureisen.

Sollte das Hotel jedoch Aufwendungen ersparen wie zB das Frühstück, so wäre das Ihnen zu erstatten.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Bewertung des Fragestellers 17. Februar 2022 | 22:55

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Stellungnahme vom Anwalt:

Danke, ich wünsche Ihnen gute Besserung und vielleicht den Freunden doch noch schöne Tage in Hamburg